GRUNDSÄTZE EINER GUTEN VERBANDSFÜHRUNG
Der DTV beachtet bei seiner Arbeit die Grundsätze für eine gute Verbandsführung und hat sich innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs klare Good-GovernanceRegeln gegeben und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Haupt- und Ehrenamt geschult.
Sport steht für Fair Play, das Einhalten von Regeln und fairen Wettbewerb – Begriffe, die auch den Ansatz von guter Verbandsführung kennzeichnen.
Good Governance beschreibt den Anspruch, die zur Verfolgung der Verbandsziele notwendige Verbandssteuerung und das Verbandshandeln an ethischen Maßstäben auszurichten.
Grundlage unserer Good-Governance-Arbeit sind die folgenden vier Prinzipien:
Integrität – glaubwürdiges Handeln:
Das Verbandshandeln stimmt mit den eigenen (kommunizierten) Werten des Verbandes überein.
Was dazu beiträgt:
• Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Standards (Regeltreue)
• Von persönlichen Interessen und Vorteilen unabhängige Entscheidungsfindung
• Etablierung einer Kultur, die ethisches Verhalten und Fairness fördert und ermutigt (Fair Play)
• Gewährleistung von Chancengleichheit – Ablehnung jeglicher Diskriminierung
Transparenz – Nachvollziehbarkeit:
Das Verbandshandeln wird nachvollziehbar gemacht, wodurch das Vertrauen in den Verband und die handelnden Personen gestärkt wird.
Was dazu beiträgt:
• Offenlegung der wesentlichen Verbandsgrundlagen, insbesondere Leitbild und Strategie
• Entscheidungsprozesse offen und transparent gestalten
• Einfachen und rechtzeitigen Zugang zu allen relevanten Dokumenten gewährleisten (für Mitarbeiter*innen,
Mitgliedsorganisationen, externe Anspruchsgruppen)
Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht –
Die handelnden Personen übernehmen Verantwortung, legen über ihr Handeln für den Verband Rechenschaft ab und stehen damit für sich ein.
Was dazu beiträgt:
• Klare und transparente Zuordnung von Kompetenzen und Aufgaben
• Effektives Controlling
• Rechenschaftslegung durch Verantwortliche
Partizipation und Einbindung -
Der Verband lässt seine wichtigsten Anspruchsgruppen („Stakeholdern“) teilhaben mit dem Ziel, die Interessen und Anliegen der Betroffenen zu berücksichtigen und
unterschiedliche Positionen in die Entscheidungen und Beschlüsse einzubeziehen.
Was dazu beiträgt:
• Demokratische Strukturen und Willensbildungsprozesse
• Klärung der internen und externen Anspruchsgruppen des Verbandes
• Einbindung beteiligter Interessengruppen („Betroffene“) bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung
Quelle: DOSB
DIE GOOD-GOVERNANCE-REGELUNGEN FÜR DEN DTV
2018 Verabschiedung des DTV-Ethik-Codes auf dem Verbandstag in Lübeck.
Verabschiedung der Verhaltensrichtlinien zur Integrität in der Verbandsarbeit
durch den Verbandsrat und erste Veröffentlichung des Interessenregisters des DTV-Präsidiums.
2020 Einführung des Verhaltenskodex SPORT als Bestandteil der Turnier- und Sportordnung.
2022 Verankerung der Grundsätze einer guten Verbandsführung in der DTV-Satzung auf dem Verbandstag
in Braunschweig mit Wahl einer unabhängigen DTV-Ethikkommission.
Ethik Code / Verhaltensrichtlinien zur Integrität in der Verbandsarbeit / Interessenregister / TSO / DTV-Satzung - alle Dokumente siehe: hier
DIE DTV-ETHIKKOMMISSION
Die Ethik-Kommission berät Präsidium und Verbandsrat in Fragen der guten Verbandsführung. Ferner leitet die Ethik-Kommission die Untersuchung bei Anhaltspunkten für oder Hinweisen auf Verstöße gegen die Grundsätze einer guten Verbandsführung, d.h. gegen den Ethik-Code oder die Good Governance-Regularien des DTV. Nach Abschluss der Untersuchung stellt sie fest, ob ein solcher Verstoß vorliegt und gibt eine Empfehlung an das gemäß den Good Governance-Regularien des DTV zuständige Gremium.
Dabei dürfen die Mitglieder der Ethik-Kommission zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit weder Organen des DTV noch denen seiner Mitgliedsorganisationen angehören. Die Mitglieder dürfen weder in einer wirtschaftlichen Beziehung noch in irgendeiner persönlichen Abhängigkeit zum DTV stehen, und die Besetzung der Ethik-Kommission soll die Diversität der Gesellschaft abbilden.
MELDUNG VON VERSTÖßEN
Grundsätzlich ist jeder, der Kenntnis oder Anhaltspunkte dafür hat, aufgefordert zu melden, dass haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeitende des DTV gegen die Grundsätze der guten Verbandsführung verstoßen haben. Eine Meldung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei sichergestellt werden muss, dass alle
Informationen sorgsam und vertraulich behandelt werden. Hinweise können bei der Ethik-Kommission direkt, der für Good Governance zuständigen Person im DTV-Präsidium (Good Governance-Beauftragte)1 oder der zentralen Meldestelle des DOSB erfolgen.