Gewaltprävention

Prävention interpersonaler Gewalt

Wir alle tragen Verantwortung – egal ob Funktionär*in oder Mitglied, ob Trainer*in oder Athlet*in, ob ehrenamtlicher Helfer*in oder hauptamtlicher Mitarbeiter*in – das Thema interpersonale Gewalt, also der Schutz vor Belästigung und sexueller Gewalt, geht uns ALLE an!

Die Deutsche Tanzsportjugend beschäftigt sich bereits seit 2010 intensiv mit der Thematik der Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen, sowie sexuellem Missbrauch junger Menschen und bezieht hierzu eindeutig Position mit seiner Nulltoleranzhaltung.

Kinder- und Jugendschutz wird:

  • ernst genommen
  • aktiv betrieben
  • immer wieder auf den neuesten Kenntnisstand gebracht
  • offen kommuniziert.

Jegliche Form der Gewalt, egal ob körperlich, seelisch oder sexuell, wird geächtet. Diese Grundhaltung ist in der Jugendordnung und in der Satzung des DTV verankert.

Das dsj – Stufenmodell als Präventionskonzept bietet mehrere Bausteine für eine bessere Gewaltprävention. Nicht eine Maßnahme allein kann vor sexualisierter Gewalt schützen!

Ziel muss es daher sein eine Vielzahl von Schutzbausteinen zu etablieren, um eine Kultur der Achtsamkeit selbstverständlich werden zu lassen, damit eine möglichst täterunfreundliche und -abschreckende Umgebung geschaffen wird. Wir möchten Vereine und Verbände die Möglichkeit bieten Vorlagen zu erhalten, um Maßnahmen einfacher umsetzen zu können.

Positionierung und Verankerung

Es wurde ein Beschluss für ein Präventionskonzept /eine Erklärung /eine Resolution zur „Prävention von interpersonaler Gewalt“ durch die Verbands- oder Vereinsführung verabschiedet.

Die DTSJ Jugendvollversammlung hat am 15.05.2010 in Düsseldorf eine „Erklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“ einstimmig verabschiedet. In diesem Dokument bezieht der DTV eindeutig Stellung, dass er sich gegen physische und psychische Gewalt von Kindern und Jugendlichen ausspricht.

Der DTV Verbandstag vom 19. und 20. Juni 2010 in Köln schließt sich dieser Erklärung ebenfalls einstimmig an.

Ebenfalls positioniert sich der Deutsche Tanzsportverband durch sein eigenes Leitbild und des Schreibens des Präsidiums deutlich für die Gewaltlosigkeit des Sports und der Präventionsarbeit vor Gewalt und Belästigung:

Ansprechpartner*innen für Jugendschutz oder Schutz vor interpersonaler Gewalt

Es wurde per Beschluss der Verbands- oder Vereinsführung (Verbandsführung des DTV) eine Person als Ansprechpartner*in für das Themenfeld benannt. (Es gilt ein Beschluss der Jugendorganisation und/oder des Gesamtverbands/-vereins).

Folgende Aufgaben begleiten die Beauftragten:

  • Kontaktperson bei Verdachtsfällen
  • Mitwirkung im internen Krisenmanagement
  • Ansprechpartner für externe Organisationen
  • Vernetzung mit den Ansprechpartnern der Landestanzsportverbände, den Fachverbänden mit besonderer Aufgabenstellung und  der DSJ
  • Berichtserstattung/Sachstandsmeldung an die DTV Gremien und Organe (intern SAS/JAS/Präsidium/LR/VR/AfS/AfÖ), nach außen über Verbandstagsheft
  • Referenten für die Thematik bei DTV-Lehrgängen
  • Führungszeugnisüberwachung über Jugendreferent/Sportreferent

Die Kontaktdaten der Ansprechpartner sind auf der Verbandshomepage veröffentlicht.

Eignung von Mitarbeiter*innen

Die haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Verbands/Vereins, die im Kinder- und Jugendsport tätig sind, haben eine Selbstverpflichtungserklärung (z.B. Ehrenkodex) unterzeichnet.

  • Dies geschieht einmalig und betrifft alle Personen, die ehrenamtlich für den Verband tätig sind. Hauptamtliche Mitarbeiter*innen unterzeichnen diesen ebenfalls.
  • Die Originale werden abgeheftet und vermerkt.

Bei haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die im Auftrag des Verbands/Vereins Kinder und Jugendliche betreuen, wird gemäß §72a Abs. 2 u. 4 SGB VIII verfahren:

  • Es wird ein Schreiben verschickt an den Mitarbeitenden mit einer Bestätigung zur Ausstellung polizeiliches Führungszeugnis (beim Ehrenamt werden die Führungszeugnisse kostenlos zur Verfügung gestellt).
  • Die Einsichtnahme erfolgt nach Einsendung des Mitarbeitenden. Das Führungszeugnis wird im Original wieder an die jeweilige Person zugeschickt.
  • Beim DTV erfolgt eine erneute Prüfung nach vier Jahren. 
  • Dokumentiert wird dies in einer abgesicherten Datei, welche nur intern eingesehen werden kann (Datum Einsichtnahme, Eintrag vorhanden oder nicht).
  • Bei Personen, die aufgrund ihrer Nationalität kein deutsches Führungszeugnis vorzeigen, können dies vom entsprechenden Land zur Verfügung bekommen.
Qualifizierung des eigenen Verbandspersonals

Die haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Verbands oder Vereins, die Kinder und Jugendliche in verbands-/oder vereinseigenen Maßnahmen betreuen, werden im Themenfeld qualifiziert.

Unten ist das Verfahren der Qualifizierung von haupt-, nebenberuflichen und ehren-amtlichen Mitarbeitenden vom DTV aufgezeigt.

Satzung & Ordnungen

Die Jugendordnung und die Satzung enthält jeweils eine Passage, in der sich der Verband gegen jede Form von (interpersonaler) Gewalt ausspricht.

Beide können in diesen Links nachvollzogen werden:

Lizenzerwerb
  • Die Inhalte zur geschlechter-, alters- und zielgruppengerechten Prävention von sexualisierter Gewalt sind in die Ausbildungskonzeptionen des Verbandes, entsprechend den DOSB-Rahmenrichtlinien, integriert.
    Der DTV verpflichtet sich das Thema Prävention gegen interpersonaler Gewalt im Sport in allen Ausbildungen von Trainer*innen, Trainerassistent*innen, Wertungsrichter*innen, Turnierleiter*innen und Beisitzer*innen einzubringen. Als Beispiel kann dies in der Trainer*innen Ausbildungsordnung C Leistungssport eingesehen werden.
  • Das Verfahren der Ehrenkodexes und erweiterten Führungszeugnisses kann hier ebenfalls angewandt werden (siehe Qualifizierung des eigenen Verbandspersonals)

Bei Interesse können auch weitere Details hinsichtlich Rhythmus und Verfahren zum Thema Gewaltprävention eingesehen werden:

Lizenzentzug

Es gibt Regelungen für die Bedingungen zum Entzug von Lizenzen für Übungs- und Jugendleiter*innen, Trainer*innen sowie Kampfrichter*innen- und Schiedsrichter*innen auf der Grundlage der DOSB-Rahmenrichtlinien.

Mittels der Verbandsgerichtsordnung besteht die Möglichkeit die Lizenz zu entziehen, welches durch das Urteil des Landesgerichts Frankfurt am Main vom 29.01.2021 bestätigt wird.

Zum Verbandstag 2022 soll ein Antrag gestellt werden, der die Möglichkeit des Lizenzentzugs an die Verjährungsfristen des StGB anpasst.
Des Weiteren ist in der Turnier- und Sportordnung (TSO) der Punkt Lizenzruhe/Lizenzentzug aufgeführt, der bei Verstößen gegen die TSO auf die Maßnahmen aus der Verbandsgerichtsordnung verweist.

Die aktuelle Verbandsgerichtsordnung ist auf der Homepage zu finden. Der Auszug der Verbandsgerichtsordnung findet sich unter §9 (Seite 4 f.) wieder.

Interventionsleitfaden für Verdachtsfälle

Es sind Standards für die Gestaltung des Krisenmanagements bei Vorfällen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt festgelegt.

Der DTV hat hierfür einen verbandseigenen Leitfaden erstellt für den Umgang mit Verdachtsfällen.
Die Dokumentation und Handlungsempfehlungen können in verschiedenen Kontexten angewandt werden und stehen hier zum Download bereit. Dies ist auch für den Verein oder den Verband anwendbar.

Beschwerdemanagement

Es sind interne und externe Anlaufstellen für Betroffene benannt und diese werden an die Teilnehmenden von verbandseigenen Maßnahmen kommuniziert. 

Bei verbandseigenen Maßnahmen werden anonymisierte Evaluationen zum Wohlbefinden der Teilnehmenden durchgeführt.

Risikoanalyse

Es liegt eine Risikoanalyse vor, die die tanzsportspezifischen Bedingungen beschreibt, die die Ausübung von sexualisierter Gewalt begünstigen könnten. Diese könnten, je nach LTV und Verein, angepasst werden und stehen hier ebenfalls zur Verfügung.

Hierbei stehen elf Themen im Fokus (siehe Anlage).

Verhaltensregeln

Basierend auf der Risikoanalyse sind Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen entwickelt worden.

Betrachtet man die Risikopotentiale des Tanzsports, die in der Risikoanalyse zusammengefasst sind, wird sichtbar, dass hier Handlungsbedarf besteht. Um der Problematik entgegenzuwirken sind folgende Strategien angedacht, die in Zukunft im Tanzsport fest etabliert werden sollen.

  • Inhalte eines Merkblattes / einer Schutzvereinbarung, die für alle Trainer*innen, Funktionäre, Betreuer*innen zu unterzeichnen sind
  • Verhaltensrichtlinien für Eltern und Kinder
  • Allgemeine Hilfestellungen

Ein Beispiel einer möglichen Umsetzung finden Sie vom TSG Grün-Weis Kirchheimbolanden e.V.: