Ansprechpartner

Die Geschicke des Verbandes werden von verschiedenen Gremien gelenkt:

Präsidium

Das Präsidium ist das zehnköpfige Exekutivorgan zur Führung des Verbandes und wird vom Verbandstag alle vier Jahre gewählt. Es besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Sportwart, dem Lehrwart, dem Pressesprecher und dem Jugendwart, einem Vertreter der Fachverbände sowie der DTV-Geschäftsführung.

DTV-Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist der hauptamtlich geführte Verwaltungszweig des Verbandes. Unter der Leitung der Geschäftsführung bearbeiten die Mitarbeiter der Geschäftsstelle alle Vorgänge im Zusammenhang mit Vereinen und Sportlern. Das beginnt mit der Unterstützung von Vereinsgründungen und Aufnahmen im Verband und reicht bis hin zur Ausstellung und Verlängerung von Lizenzen für Aktive und Funktionäre. Für die Referate Sport und Jugend gibt es jeweils einen festen Ansprechpartner. Darüber hinaus unterstützen die Damen und Herren der Geschäftsstelle die Mitglieder des ehrenamtlichen Präsidiums in ihren jeweils zugeordneten Fachressorts.

Verbandsrat

Der Verbandsrat besteht aus dem Präsidium plus den Präsidenten/Vorsitzenden aller Landestanzsportverbände sowie der Fachverbände mit besonderer Aufgabenstellung. Er darf in Einzelfragen zwischen den Verbandstagen an dessen Stelle Entscheidungen treffen und Weichen stellen.

Länderrat

Der Länderrat besteht aus dem Präsidium und den Präsidenten/Vorsitzenden der Landestanzsportverbände. Er ist eine Teilmenge des Verbandsrats mit Fokus auf Standard und Latein im Einzel- und Formationstanzsport sowie Solo, Duo, Small Group und Formationen Jazz- und Modern Dance.

Sportausschuss (SAS)

Unter der Leitung des Bundessportwarts ist dieses Gremium um die stetige Verbesserung des sportlichen Ablaufs, der Organisation sowie des Regelwerks bemüht. Vertreten sind die Sportwarte der Landestanzsportverbände und der Fachverbände mit besonderer Aufgabenstellung.

Jugendausschuss (JAS)

Unter der Leitung des Bundesjugendwartes ist dieses Gremium für die Förderung der Jugend im Deutschen Tanzsportverband verantwortlich. Vertreten sind die Jugendwarte der Landestanzsportverbände und der Fachverbände mit besonderer Aufgabenstellung.

Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit (AfÖ)

Unter der Leitung des Pressesprechers beschäftigt sich dieses Gremium mit der Förderung der internen und externen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Vertreten sind die Pressesprecher der Landestanzsportverbände und der Fachverbände mit besonderer Aufgabenstellung.

Ausschuss für Sportentwicklung (AfS)

Unter der Leitung des zuständigen Vizepräsidenten befasst sich dieses Gremium mit der Förderung des Tanzsports als Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport. Vertreten sind die Breitensportwarte der Landestanzsportverbände und der Fachverbände mit besonderer Aufgabenstellung.

Sport- und Verbandsschiedsgericht

Das Sportgericht wird auf Antrag des Präsidiums oder nach pflichtgemäßem Ermessen tätig, sobald ihm durch Feststellungen der Turnierkontrolle oder der DTV-Geschäftsstelle sowie durch schriftliche Proteste oder auf anderem Wege ein Sachverhalt bekannt wird, der einen ahndungswürdigen Regelverstoß vermuten lässt. Das Sportgericht besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und vier Beisitzern. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen. Die Mitglieder des Sportgerichts werden vom Verbandstag auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Das Verbandsschiedsgericht ist zuständig für die Überprüfung von Entscheidungen des Sportgerichts sowie für die Entscheidungen über die sonstigen Streitigkeiten, die nicht dem Zuständigkeitsbereich des Sportgerichts unterliegen. Das Verbandsschiedsgericht besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und sechs Beisitzern. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen. Die Mitglieder des Verbandsschiedsgerichts werden vom Verbandstag auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Beauftragte des DTV

Im Deutschen Tanzsportverband werden für viele Aufgabenbereiche vom Präsidium Beauftragungen für einzelne Verantwortungsbereiche vergeben. Diese ergeben sich aus der Bezeichnung der Beauftragung selbst. Die Beauftragten sind fachlich dem Ressortleiter im Präsidium zugeordnet. Die Beauftragung endet automatisch mit jedem Verbandstag, auf dem das Präsidium neugewählt wird.