Jugendlehrgänge

Hier findet ihr Informationen zu speziellen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Übungsleiter, Trainer und Ehrenamtliche, die sich mit Jugendlichen beschäftigen.

Kindertanzseminare 2023

Kindertanzseminar 15.10.2023 Darmstadt

Das erste Kindertanzseminar in diesem Jahr findet am 15.10.2023 in Darmstadt statt. Von 10:00 - 16:00 Uhr wird der Referent Jed Christophersen das Thema "Tanzen in Praxis und Theorie für Kinder vom Kindergarten bis zum Verlassen der Grundschule" behandeln und freut sich auf Sie.

Mit folgendem Dokument können Sie sich bei uns für dieses Seminar anmelden.

Kindertanzseminar 29.10.2023 Glinde

Am 29.10.2023 findet in Hamburg (Glinde) ein Kindertanzseminar mit dem Thema "Tanzen im Kindergarten und Grundschulalter – wie kann ich die Kinder mit Spaß
fördern?" statt. Mit folgendem Dokument können Sie sich bei uns für dieses Seminar anmelden. Wir und die Referentin Anita Pocz freuen sich auf Sie!

Ehrenamtliche

Jugendleiter/In-Card (Juleica)

Die JugendleiterIn-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der InhaberInnen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Die Juleica bürgt für Qualität: JedeR Juleica-InhaberIn hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: mindestens 40 Stunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die BetreuerInnen die Juleica besitzen.

Ehrenamtliche MitarbeiterInnen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen,
wenn sie

  • mindestens 16 Jahre alt sind und
  • die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.

Sie erhalten die Juleica über Ihren Jugendverband, den Jugendring, andere freie Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt. Bitte beachten Sie, dass es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen geben kann.

Weitere Informationen: www.juleica.de