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DTV-Mitglieder können jederzeit an TAF-Turnieren teilnehmen

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Mitglieder von DTV-Mitgliedsvereinen jederzeit an TAF-Turnieren teilnehmen können. Es besteht eine grundsätzliche Starterlaubnis, die im TAF-DTV Abkommen geregelt ist.

Dies betrifft ebenso Qualifikationsturniere zu internationalen Meisterschaften, die von jeweils beiden Verbänden ausgerichtet werden.

Für die Qualifikation zu internationalen Meisterschaften gilt folgendes: 

Allgemein:

Die TAF Nominierung zu internationalen Meisterschaften der IDO erfolgt über eine gemeinsame Vereinbarung von TAF Germany e.V. und Tanzsport Deutschland.
Der jeweils erste Startplatz wird durch TAF Germany vergeben, die verbleibenden Startplätze über Tanzsport Deutschland.
Sofern ein Startplatz durch eine Organisation nicht vergeben wird, wird das Nominierungsrecht von der jeweils anderen Organisation wahrgenommen.  

Durchführung:

Starter, die ihre Nominierung nicht wahrnehmen können/wollen, müssen ihren Verzicht innerhalb von fünf Tagen gegenüber der Organisation, über die die Nominierung erfolgt ist, erklären. Sollte durch die zeitliche Nähe zu einer internationalen Meldung ein kürzerer Zeitraum notwendig sein, wird dies frühzeitig bekanntgegeben. Ein Verzicht bezieht sich dabei immer auf die gemeinsame Nominierungsliste von TAF Germany und Tanzsport Deutschland. Ein Nominierungsverzicht nur für die Liste einer der beiden Organisationen ist nicht möglich. Es rücken jeweils die Nächstplatzierten nach.

von Gaby Michel-Schuck Uhr

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