Wertungsrichter aufgepasst:

Sportbetrieb

Wertungsrichter aufgepasst:

Was ist zu tun bei falscher Kreuzvorgabe durch die Turnierleitung

Gemäß TSO ist der Wertungsrichter für die richtige Vergabe der Kreuze pro Runde selbst verantwortlich (F 6.7.2.). D.h., jeder Wertungsrichter trägt selbst die Verantwortung dafür, die richtige Anzahl Kreuze pro Tanz zu vergeben. Das bedeutet: Der Wertungsrichter kann eine falsche Kreuzvorgabe selbständig ändern und die seiner Meinung nach richtige Anzahl Kreuze vergeben (die sollte dann aber auch stimmen).

Wird das Turnier mit Digis gewertet, gilt folgendes:

o   Bei älteren Digiversionen kann die vorgebebene Kreuzchenzahl über- oder unterschritten werden. Das Digi gibt dann zwar eine Warnung aus, akzeptiert aber die Kreuzchenzahl.

o   Bei neueren Digiversionen ist der Wertungsrichter auf die Kreuzchenzahl festgelegt, die das Digi (bzw. die Turnierleitung) vorgibt. Ist diese falsch, muss der Wertungrichter bei der Turnierleitung Protest einlegen. Dieser Protest muss in die "besonderen Vorkommnisse" eingetragen werden.

Der Wertungsrichter sollte die Turnierleitung auf die seiner Meinung nach falsche Kreuzvorgabe hinweisen. Sollte die Turnierleitung auf die Vorgabe beharren, kann der Wertungsrichter die Vorgabe eigenmächtig ändern.  Ist dies wegen der Verwendung von Digis nicht möglich muss der Wertungsrichter Protest einlegen, der auf jeden Fall in die "besonderen Vorkommnisse" einzutragen ist.

von Petra Dres Uhr

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