Starts genehmigen lassen

Jazz und Modern/Contemporary

Starts genehmigen lassen

Aktive, Paare, Formationen und Mannschaften dürfen an keinen Wettbewerben teilnehmen, die nicht vom DTV genehmigt worden sind oder für die keine Startgenehmigung erteilt worden ist.

Alle ID-Karten und Jahreslizenzinhaber von Tanzsport Deutschland respektieren die gemeinsame Turnier- und Sportordnung. Hiernach sind Starts bei Wettbewerben außerhalb von Tanzsport Deutschland und TAF Germany genehmigungspflichtig.

In der Turnier- und Sportordnung (TSO) heißt es in Abschnitt E:

"2.1 Aktive, Paare, Formationen und Mannschaften dürfen an keinen Wettbewerben teilnehmen, die nicht vom DTV genehmigt worden sind oder für die keine Startgenehmigung erteilt worden ist."

Gleiches gilt nach Abschnit D, 1.1 für Inhaber von Turnierleiter- und Wertungsrichterlizenzen.

von Thorsten Süfke Uhr

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