Start oder Abstieg

Jazz und Modern/Contemporary

Start oder Abstieg

Bei Verzicht auf Start bei Qualifikationsturnieren und anderen nationalen Spitzenturnieren ab 2020 Nachrücker

Aufgrund der zunehmenden Situation, dass Startplätze bei Qualifikationsturnieren und Deutschen Meisterschaften/Deutschland-Cup/Deutschland-Pokal von den entsprechenden Formationen nicht wahrgenommen werden, wird es ab der Saison 2020 - sofern nicht umgehend eine Rückgabe des Startplatzes erfolgt - einen Zwangsabstieg der entsprechenden Formation zur nächsten Saison geben. Für bis zu zwei zurück gegebene Startplätze können Formationen nachrücken.

Mit Gültigkeit ab 1. Januar 2020 wird der Anhang 8 in der TSO für die Turnierart JMD um eine entsprechende Regelung ergänzt. Alle DTV-Gremien haben die entsprechende Formulierung beschlossen und bestätigt:


X.X.1
Qualifiziert sich eine Formation zu einem Qualifikationsturnier oder zu einer Regionalmeisterschaft, Deutschen Meisterschaft oder Deutschland-Cup, muss sie antreten.
X.X.2
Kommt eine Formation dieser Startpflicht nicht nach, steigt sie in der kommenden Saison in die unterste Startliga ihrer Startgruppe ab.
X.X.3
Dies (X.X.2) gilt nicht, sofern sich die Formation innerhalb des darauffolgenden Tages nach erfolgter Qualifikation beim zuständigen Beauftragten abmeldet.
X.X.4
Im Einzelfall kann der Bundessportwart von der Sanktion absehen, wenn ein LTV-verbandsärztliches Attest die Nichtteilnahme erfordert.
X.X.5
Melden sich qualifizierte Formationen ab, so rücken maximal die zwei nächst-platzierten Formationen aus der Liga/dem Qualifikationsturnier nach.
X.X.6
Zur Ermittlung dieser ggf. nachrückenden Formationen wird bei Platzgleichheit das Skating-System angewandt oder eine Stichrunde getanzt.

von Thorsten Süfke Uhr

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