Neue Reisekostenordnung

Verband

Neue Reisekostenordnung

Gültig ab 01.01.2020

Ab 1. Januar 2020 gilt eine neue Reisekostenordnung.

Wesentliche Neuerung: Bei Einsatz einer privat erworbenen Bahncard 25 / Bahncard 50 werden je Reise fünf Prozent des Kaufpreises der Bahncard erstattet. Kauf und Besitz der Bahncard müssen natürlich belegt werden.
Das neue Formular zur Abrechnung der Reisekosten ist noch in Arbeit und wird rechtzeitig im Downloadbereich zur Verfügung stehen. Die neue Reisekostenordnung ist bereits jetzt unter Downloads -> Satzung und Ordnungen zu finden.

von Ulrike Sander-Reis Uhr

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