Neue Altersgruppen bei JMD ab 2020

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Neue Altersgruppen bei JMD ab 2020

Korrektur bei Hauptgruppe II

Nach der Bestätigung durch den Länderrat wurden die bereits Anfang Mai mit Wirkung zum 1. Januar 2020 geltenden, neuen Altersregelungen für die Turnierart Jazz- und Modern Dance nochmals an einer Stelle nachjustiert.

Hintergrund sind entsprechende Änderungen im Regelwerk des Weltverbandes IDO, die ebenfalls ab Jahresbeginn 2020 gelten. Dem Fachausschuss JMD und dem Sportausschuss war wichtig, dass die Altersgrenzen international und national einheitlich sind.
In diesem Zusammenhang standen neben der bereits im Mai beschlossenen "Erhöhung" der Alters(unter)grenzen für Kinder und Jugend (hier erhöht sich die Altersgrenze um jeweils ein Jahr) ebenso eine Angleichung an die Alters(unter)grenze bei der Hauptgruppe II an.

Während bei der IDO die Definition nach Jahrgängen erfolgt, sieht unsere deutsche Turnier- und Sportordnung einen Stichtag (den 1. Januar) vor. HIer war es bei der Angleichung zu einem Intrepretationsfehler gekommen, der nun von allen DTV-Gremien beschlossen und bestätigt wurde. In der TSO 3.4/51.4 gilt ab dem Jahreswechsel also die Vollendung des 30. Lebensjahres als Altersgrenze für die Hauptgruppe II (ursprünglich 25. dann 31. Lebensjahr).

TSO 3.1/51.1 Kindergruppe
Zu Beginn des Kalenderjahres... dürfen die Teilnehmer(innen) das 12. (bislang 11.) Lebensjahr nicht vollendet haben.

TSO 3.2/51.2 Jugendgruppe
Zu Beginn des Kalenderjahres...dürfen die Teilnehmer(innen) das 16. (bislang 15.) Lebensjahr nicht vollendet haben.

TSO 3.4/51.4 Hauptgruppe II
Zu Beginn des Kalenderjahres...müssen alle Teilnehmer(innen) das 30. (bislang 25.) Lebensjahr vollendet haben.

von Thorsten Süfke Uhr

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