Mitgliedermeldungen abgeben

Verband

Mitgliedermeldungen abgeben

Meldefrist ist abgelaufen

Die DTV-Geschäftsstelle erinnert an die Verpflichtung, die Mitgliederzahlen in den Vereinen an den DTV zu melden. Die Meldefrist ist bereits abgelaufen. Bei nicht rechtzeitiger Abgabe bzw. Nichtabgabe der Meldung ist der Schatzmeister des DTV berechtigt, eine Schätzung vorzunehmen (§ 1 Abs. 4.4 der Finanzordnung).

von DTV-Geschäftsstelle Uhr

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