Klarstellung zur Turnierkleidung in Abschnitt I der TSO

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Klarstellung zur Turnierkleidung in Abschnitt I der TSO

Nach den Erfahrungen der Saison 2016 und zur Klarstellung hält der Fachausschuss JMD fest:

a) "I 28.4 Während des gesamten Vortrages müssen die Intimzonen der Tänzerinnen und Tänzer bedeckt sein. Dazu gehören die Bereiche zwischen Hüft- und Höschenlinie (siehe Anhang 1). Die ausschließliche Verwendung von Hautfarben oder transparenten Stoffen in diesen Bereichen ist nicht gestattet."

Die Intimbereiche sind in Anhang 1 der TSO (Grundlage WDSF-Kleiderordnung) beschrieben und abgebildet. Hautfarbende Stoffe sind jene Stoffe, die der Hautfarbe des Sportlers gleich sind bzw. ähneln. Auch transparente Stoffe, die die Haut des Sportler ansatzweise erkennen lassen, sind nicht gestattet. Die Sportlerin/der Sportler muss in den Intimbereichen eindeutig ("anders"farbig) bekleidet sein.

b) "I 28.5 In den Kinder- und Jugendgruppen muss die Turnierkleidung dem Alter der Tänzerinnen und Tänzer angepasst sein. Der Oberkörper muss in diesen Altersgruppen bedeckt sein."

Mit Oberkörper ist der Rumpfbereich von der Hüftlinie bis zur Axillarlinie gemeint (Bauch/Brust und Rücken). Dieser muss permanent bedeckt sein. Arme fallen nicht hierunter.

von Thorsten Süfke Uhr

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