Jugendordnung geändert
Hierbei wurden zwei Anträge gestellt für Änderungen in der DTV-Jugendordnung:
Zum einen sollte eine Klarstellung der Stimmrechte als Protokollführer*in bei der DTV-Jugendvollversammlung als neuer Punkt § 7.8 erfolgen. Dabei hat der/die Protokollführer*in kein eigenes Stimmrecht, kann dieses jedoch nach 7.1 bis 7.6 wahrnehmen.
Zum anderen konnte der/die Stellvertreter*in für Schulsport nun mit ins Gremium aufgenommen werden (siehe §11.1.7). Die Einführung einer Stellvertretungsregelung für den DTV-Schulsportbeauftragten im DTV-Jugendausschuss mit Sitz und Stimmrecht ist nun in der Jugendordnung erfolgt.
Die Anträge wurden in der diesjährigen Vollversammlung der DTSJ abgestimmt und können mit allen Änderungen hier eingesehen werden.
von Tony Keller Uhr