Jugendordnung geändert

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Jugendordnung geändert

Verbandsrat genehmigt Beschluss der Jugendvollversammlung

Der DTV-Verbandsrat hat die Änderungen der Jugendordnung, die Ende August von den Teilnehmer*innen der Jugendvollversammlung beschlossen wurden, genehmigt. Die entsprechenden Passagen werden nun in das Regelwerk eingearbeitet.

Wie berichtet, gehören nun auch der DTV-Schulsportbeauftragte und der Vertreter des DTV-Fachausschusses für Jazz und Modern/Contemporary als Mitglieder mit Sitz und Stimme dem Jugendausschuss an. Weiterhin gibt es einige Klarstellungen zur Zusammensetzung der Jugendvollversammlung. Beispielsweise wurde ausdrücklich die Aufnahme der Landesjugendwarte der Landestanzsportverbände vermerkt, welche vorher nur als Mitglied des Jugendausschusses aufgeführt waren.

Wie bisher sind die Stimmen bei der Jugendvollversammlung auf zwei Delegierte zu gleichen Teilen aufgeteilt, wobei einer der Delegierten zum Zeitpunkt der Versammlung das 26ste (vorher 23) Lebensjahr nicht vollendet haben darf. Als Delegierter ist eine Person eines ordentlichen Mitgliedsvereins gemeint, welcher in der Funktion eines (stellv.) Jugendwartes, (stellv.) Jugendsprechers oder Mitglied eines Jugendausschusses sein muss.

Im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie wurde die Satzung dahingehend ergänzt, dass Sitzungen des Jugendausschusses neben der Präsenzsitzung auch als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden können. Es gelten die gleichen Regelungen, mit Ausnahme der Ladungsfrist. Für Telefon-/Videokonferenzen muss bis spätestens vier Wochen vor Sitzungstermin eingeladen werden, für Präsenzsitzungen gilt eine Ladungsfrist von spätestens sechs Wochen vor Sitzungstermin.

Die neue Jugendordnung mit allen Änderungen finden Sie hier.

von Antonia Neher Uhr

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