JMD-Meldefristen verlängert

Jazz und Modern/Contemporary

JMD-Meldefristen verlängert

Betrifft Small Groups, Solo, Duo

Im Zuge der ESV-Einführung im Bereich Jazz- und Modern Dance verschieben sich nur in diesem Jahr einige Fristen.

Die in den folgenden TSO-Absätzen genannte Frist „30. Juni des laufenden Wettkampfjahres“ gilt in diesem Jahr nicht – Meldungen sind bis zum 31. August 2017 möglich. Die relevanten TSO-Absätze sind:

13.1 Startbereite Formationen sind bis zum 30. September, startbereite Small Groups bis zum 30. Juni des laufenden Wettkampfjahres für das nächste Wettkampfjahr der DTV-Geschäftsstelle und den jeweiligen Beauftragten zu melden.

55.2.1 Startbereite Solisten sind bis zum 30. Juni des laufenden Wettkampfjahres für das nächste Wettkampfjahr der DTV-Geschäftsstelle und den jeweiligen Beauftragten zu melden.

56.2.1 Startbereite Duos sind bis zum 30. Juni des laufenden Wettkampfjahres für das nächste Wettkampfjahr der DTV-Geschäftsstelle und den jeweiligen Beauftragten zu melden.

von Michael Eichert Uhr

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