JMC: Verzahnung Breiten- und Leistungssport in Corona-Zeiten

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JMC: Verzahnung Breiten- und Leistungssport in Corona-Zeiten

JMC-Breitensportler dürfen in 2020 an Leistungssportturnieren teilnehmen und dann in 2021 zum Breitensport zurückkehren

Im Jahr 2020 wird es nach aktuellem Kenntnisstand auf Grund der Corona-Situation keinen Breitensportwettbewerb geben, da sich keine Vereine finden, die einen solchen Wettbewerb ausrichten können und wollen. Um Breitensportlern im Jazz und Modern/Contemporary (JMC) dennoch eine Startmöglichkeiten zu bieten, hat das DTV-Präsidium einem Vorschlag des FAS JMC und des zuständigen Vize-Präsidenten Thomas Wehling zugestimmt.

In der Turnierart JMC gibt es in "normalen" Jahren ein bis zwei Breitensportwettbewerbe für alle Startgruppen in den Einzelwettbewerbsarten Solo und Duo. Doch nicht in diesem Jahr.

Tänzer*innen, die sich in ihren Vereinen gemeinsam mit ihren Trainer*innen auf einen Breitensportwettbewerb vorbereitet haben, erhalten daher nun eine vorübergehende Startmöglichkeit im Leistungssport:
Sie können im 2. Halbjahr 2020 an JMC-Leistungssportturnieren Solo und Duo teilnehmen und trotzdem ab 2021 wieder in JMC-Breitensportwettbewerben an den Start gehen.

Die Sonderregel gilt nur für Tänzer*innen, die bis zum 30. Juni 2020 noch nicht in der ESV des DTV registriert waren.

Es sind folgende Voraussetzungen notwendig:
1. Die Tänzer*innen bestellen sich auf dem normalen Weg über die ESV eine Jahreslizenz 2020 (es gilt die reduzierte Gebühr von 10 bis 5 EUR.)
2. Die Tänzer*innen, die die Sonderregel nutzen und ab 2021 wieder im Breitensport an den Start gehen wollen, melden sich parallel zur Jahreslizenz namentlich bei der DTV-Geschäftsstelle (Name, Vorname, Nummer der neu ausgestellten DTV-Startlizenz) und zwar bei Antonia Rieg per E-Mail an rieg@tanzsport.de.
3. Für 2021 darf keine Jahreslizenz bestellt werden.

von Thorsten Süfke Uhr

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