Informationen zum Lizenzerhalt Trainer C Jazz- und Modern Dance

Jazz und Modern/Contemporary

Informationen zum Lizenzerhalt Trainer C Jazz- und Modern Dance

Trainer-Kongress ermöglicht größtmöglichen Lizenzerhalt

Bis zum 31. Dezember 2019 ist die erforderliche Anzahl von Lerneinheiten (LE) für Trainer C JMD Leistungssport zu absolvieren, damit die aktuell gültige Trainerlizenz zum Jahresende um zwei Jahre verlängert werden kann.
Für diesen Lizenzerhalt müssen 25 LE besucht werden, davon 15 fachliche und 10 überfachliche Lerneinheiten.

Aufgrund der Vorgaben des DOSB dürfen pro Lehrgangstag maximal 10 Lerneinheiten anerkannt werden.

Und damit konnte bzw. kann bei den Kombi-Wochenenden JMD (im Januar in Berlin und im September in Brühl) auch nicht mehr der komplette Lizenz-Erhalt absolviert werden.
Die 15 fachlichen Einheiten sind entsprechend enthalten. Für den Besuch der Trainer-Lehrgänge im Rahmen der Kombi-Wochenenden wurden in Berlin 23 LE anerkannt und bescheinigt - ebenso wird es in Brühl sein.

Beim Trainer-Kongress können aufgrund eines umfangreicheren Stundenplans bis zu 24 Lerneinheiten besucht (und anerkannt werden). Hier liegt es in der Verantwortung der Lizenzträger, die 15 fachlichen Einheiten zu besuchen und sich weitere maximal 9 überfachlichen Lerneinheiten auszuwählen.

Wie können die fehlenden überfachlichen Lerneinheiten besucht werden?
Trainer, die eine Wertungsrichter-Lizenz besitzen, können im Rahmen dieses zusätzlich erforderlichen Lizenzerhalts besuchte Lerneinheiten als fehlende überfachliche Lerneinheiten für die Trainer C-Lizenz anrechnen lassen.
Desweiteren könnten überfachliche Lehrgänge/Lerneinheiten bei den Landessportbünden oder Landestanzsportverbänden besucht werden. Oder zum Beispiel auch ein Auffrischungskurs Erste-Hilfe besucht werden.
Es kann beim Trainer-Kongress die noch fehlende Anzahl von Lerneinheiten besucht werden (nach Wahl des Lizenzträgers) oder beim Kombi-Wochenende in Brühl wird am Samstag oder Sonntag teilgenommen.

Die Verlängerung der Lizenz wird zum Jahresende schließlich vom jeweiligen Landestanzsportverband (nicht vom DTV!) vorgenommen werden. Hierzu sind die Schulungsnachweise nebst ggf. noch vorhandenem Lizenzausweis an die Geschäftsstelle zu senden.

von Thorsten Süfke Uhr

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