Tarifeinigung DOSB und GEMA
Einigungsergebnisse gelten für DTV-Mitgliedsvereine
Nach langwierigen Auseinandersetzungen mit der Bundesvereinigung
der Musikveranstalter hat die GEMA zum 1. Januar 2014 eine
Tarifreform in Kraft gesetzt. Dadurch war auch eine Neuverhandlung
des Gesamtvertrages zwischen dem DOSB und der GEMA erforderlich.
Diese Verhandlungen, bei denen der DTV-Präsident Franz Allert die
Spitzenverbände im DOSB vertreten hat, wurden erfolgreich
abgeschlossen. Außerdem wurde bereits die bisherige
Zusatzvereinbarung bis Ende 2016 verlängert.
Für die Vereine im DTV, die im Training und bei
Turnierveranstaltungen (bis 1000 Zuschauer) Musik nutzen, hat sich
nichts verändert. Hierfür sind auch weiterhin keine Anmeldungen bei
der GEMA erforderlich und es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Da die neuen Tarife der GEMA für Veranstaltungen in großen
Hallen und mit hohen Eintrittspreisen drastische Gebührenerhöhungen
vorsehen, hat der DOSB die GEMA auf die sich hierdurch ergebenden
finanziellen Belastungen (z.T. 500% und mehr) u.a. für Veranstalter
von Tanzsportturnieren, Turnwettbewerben und ähnlichen
Sportveranstaltungen hingewiesen und Verhandlungen mit dem Ziel
geführt, für solche Musiknutzungen Sonderregelungen zu
vereinbaren. Diese Verhandlungen waren erfolgreich.
Die GEMA hat in einem neuen Gesamtvertrag, der rückwirkend ab
1. Januar 2014 gilt, für Veranstaltungen in Sportarten, bei
denen Musik integraler Bestandteil ist, einen 50-prozentigen
Nachlass auf die Vergütungssätze eingeräumt. Für die Berechnung der
Vergütungssätze wird bei diesen Veranstaltungen der
durchschnittlich gewichtete Eintrittspreis sowie die für die
jeweilige Veranstaltung festgelegte Maximalkapazität
zugrunde gelegt.
Zusätzlich gibt es den üblichen Nachlass von 20 Prozent auf
die Normaltarife für Verbände und Vereine, die dem DOSB
angeschlossen sind, Außerdem gewährt die GEMA künftig für sämtliche
Musiknutzungen gemeinnütziger Sportvereine, die keine
wirtschaftliche Ziele verfolgen und bei denen der Sport
im Vordergrund steht, einen zusätzlichen Sondernachlass in Höhe von
15 Prozent.
Der neue Gesamtvertrag des DOSB mit der GEMA
(einschließlich Berechnungsbeispielen und aktuellen Tarifen) steht
auf der DTV-Homepage im Downloadbereich > Sonstiges zur
Verfügung.
von Daniel Reichling Uhr