Aus gegebenem Anlass verweisen wir noch mal auf die Gültigkeit von Sporttauglichkeitsbescheinigungen. Bitte achten Sie bei der Anforderung Ihrer Jahresstartmarken darauf. Erläuterungen zur Gültigkeit finden Sie hier.
von Thomas Köpf 25.09.2002 15:21 Uhr
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