Erhalt und Ruhe von aktuellen TL-/WR-Lizenzen JMD
Die aktuell gültigen/ruhenden Turnierleiter- und
Wertungsrichterlizenzen im DTV müssen/können wie folgt erhalten
bzw. reaktiviert werden (gültig bis 31. Dezember 2010):
Der Lizenzzeitraum für WR- und TL-Lizenzen beginnt mit einem
geraden Jahr und dauert zwei Jahre, aktuell also 2010/2011. Der
nächste Lizenzzeitraum ist dann 2012/2013. Alle TL- und
WR-Lizenzen, bei welchen bis Dezember 2011 die entsprechenden
Fortbildungsmaßnahmen besucht werden, sind im Lizenzzeitraum
2012/2013 gültig.
Was passiert, wenn nicht die für eine Lizenz erforderlichen
Fortbildungsmaßnahmen besucht wurden:
TL-Lizenz:
a) Wenn nicht die für die TL-Lizenz erforderlichen
Fortbildungsmaßnahmen besucht werden, bleibt sie erhalten, aber sie
ruht und darf nicht genutzt werden. Nach dem Besuch einer
TL-Fortbildung, kann die Lizenz dann ab dem 1. Januar des darauf
folgenden Jahres wieder genutzt werden. Dieser Besuch einer
Fortbildungsmaßnahme ist aber eine Nachholschulung, sie gilt nicht
für den darauf folgenden Lizenzzeitraum (2012/2013). Soll die
Lizenz auch in diesem folgenden Lizenzzeitraum genutzt werden
können, muss innerhalb des laufenden Lizenzzeitraums (bis 31.
Dezember 2011) eine zweite TL-Fortbildungsmaßnahme besucht werden.
Aktuelles Beispiel: eine TL-Lizenz wurde für 2010 nicht
erhalten (keine Fortbildungsmaßnahme in 2008/2009), dann muss
der/die Lizenzträger/in in 2010 eine TL-Schulung besuchen, um
seine/ihre TL-Lizenz ab 1. Januar 2011 wieder nutzen zu können. Um
die Lizenz auch 2012/2013 nutzen zu können, muss er/sie in
2010/2011 eine zweite TL-Fortbildungsmaßnahme besuchen.
b) Alternative dazu: Benötigt ein/e Lizenzinhaber/in
seine/ihre Lizenz sofort wieder, kann er/sie alternativ eine
TL-Neuausbildung mit Prüfung absolvieren. Bei Bestehen der Prüfung
wird sofort eine neue TL-Lizenz ausgestellt, bei Nichtbestehen der
Prüfung verfällt aber auch die alte TL-Lizenz.
WR-Lizenz JMD:
Wenn nicht die für die WR-Lizenz erforderlichen
Fortbildungsmaßnahmen besucht werden, bleibt sie erhalten, aber sie
ruht und darf nicht genutzt werden. Nach dem Besuch einer der
Lizenz entsprechenden WR-Fortbildung, kann die Lizenz dann ab dem
1. Januar des darauf folgenden Jahres wieder genutzt werden. Dieser
Besuch einer Fortbildungsmaßnahme ist aber eine Nachholschulung,
sie gilt nicht für den darauf folgenden Lizenzzeitraum (2012/2013).
Soll die Lizenz auch im folgenden Lizenzzeitraum genutzt werden
können, muss innerhalb des laufenden Lizenzzeitraums eine zweite
WR-Fortbildung besucht werden.
Beispiel: eine WR-Lizenz wurde für 2010 nicht erhalten (keine
Fortbildungsmaßnahme in 2008/2009), dann muss der/die
Lizenzträger/in in 2010 eine WR-Schulung besuchen, um seine/ihre
WR-Lizenz ab 1. Januar 2011 wieder nutzen zu können. Um die Lizenz
auch 2012/2013 nutzen zu können, muss er/sie in 2010/2011 eine
zweite WR-Fortbildung besuchen.
von Thorsten Süfke Uhr