Erhalt und Ruhe von aktuellen TL-/WR-Lizenzen JMD

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Erhalt und Ruhe von aktuellen TL-/WR-Lizenzen JMD

Die aktuell gültigen/ruhenden Turnierleiter- und Wertungsrichterlizenzen im DTV müssen/können wie folgt erhalten bzw. reaktiviert werden (gültig bis 31. Dezember 2010): Der Lizenzzeitraum für WR- und TL-Lizenzen beginnt mit einem geraden Jahr und dauert zwei Jahre, aktuell also 2010/2011. Der nächste Lizenzzeitraum ist dann 2012/2013. Alle TL- und WR-Lizenzen, bei welchen bis Dezember 2011 die ent...

Die aktuell gültigen/ruhenden Turnierleiter- und Wertungsrichterlizenzen im DTV müssen/können wie folgt erhalten bzw. reaktiviert werden (gültig bis 31. Dezember 2010):
Der Lizenzzeitraum für WR- und TL-Lizenzen beginnt mit einem geraden Jahr und dauert zwei Jahre, aktuell also 2010/2011. Der nächste Lizenzzeitraum ist dann 2012/2013. Alle TL- und WR-Lizenzen, bei welchen bis Dezember 2011 die entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen besucht werden, sind im Lizenzzeitraum 2012/2013 gültig.

Was passiert, wenn nicht die für eine Lizenz erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen besucht wurden:

TL-Lizenz:
a) Wenn nicht die für die TL-Lizenz erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen besucht werden, bleibt sie erhalten, aber sie ruht und darf nicht genutzt werden. Nach dem Besuch einer TL-Fortbildung, kann die Lizenz dann ab dem 1. Januar des darauf folgenden Jahres wieder genutzt werden. Dieser Besuch einer Fortbildungsmaßnahme ist aber eine Nachholschulung, sie gilt nicht für den darauf folgenden Lizenzzeitraum (2012/2013). Soll die Lizenz auch in diesem folgenden Lizenzzeitraum genutzt werden können, muss innerhalb des laufenden Lizenzzeitraums (bis 31. Dezember 2011) eine zweite TL-Fortbildungsmaßnahme besucht werden.
Aktuelles Beispiel: eine TL-Lizenz wurde für 2010 nicht erhalten (keine Fortbildungsmaßnahme in 2008/2009), dann muss der/die Lizenzträger/in in 2010 eine TL-Schulung besuchen, um seine/ihre TL-Lizenz ab 1. Januar 2011 wieder nutzen zu können. Um die Lizenz auch 2012/2013 nutzen zu können, muss er/sie in 2010/2011 eine zweite TL-Fortbildungsmaßnahme besuchen.

b) Alternative dazu: Benötigt ein/e Lizenzinhaber/in seine/ihre Lizenz sofort wieder, kann er/sie alternativ eine TL-Neuausbildung mit Prüfung absolvieren. Bei Bestehen der Prüfung wird sofort eine neue TL-Lizenz ausgestellt, bei Nichtbestehen der Prüfung verfällt aber auch die alte TL-Lizenz.

WR-Lizenz JMD:
Wenn nicht die für die WR-Lizenz erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen besucht werden, bleibt sie erhalten, aber sie ruht und darf nicht genutzt werden. Nach dem Besuch einer der Lizenz entsprechenden WR-Fortbildung, kann die Lizenz dann ab dem 1. Januar des darauf folgenden Jahres wieder genutzt werden. Dieser Besuch einer Fortbildungsmaßnahme ist aber eine Nachholschulung, sie gilt nicht für den darauf folgenden Lizenzzeitraum (2012/2013). Soll die Lizenz auch im folgenden Lizenzzeitraum genutzt werden können, muss innerhalb des laufenden Lizenzzeitraums eine zweite WR-Fortbildung besucht werden.
Beispiel: eine WR-Lizenz wurde für 2010 nicht erhalten (keine Fortbildungsmaßnahme in 2008/2009), dann muss der/die Lizenzträger/in in 2010 eine WR-Schulung besuchen, um seine/ihre WR-Lizenz ab 1. Januar 2011 wieder nutzen zu können. Um die Lizenz auch 2012/2013 nutzen zu können, muss er/sie in 2010/2011 eine zweite WR-Fortbildung besuchen.

von Thorsten Süfke Uhr

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