Mitglieder melden
Portal ab 1. November geöffnet
Die Mitglieder müssen gemäß DTV-Finanzordnung bis zum 15. Januar
2016 gemeldet werden. Das Online-Portal ist ab 1.11.2015 geöffnet.
Bitte achten Sie beim Ausfüllen der "Anzahl der Mitglieder" darauf,
dass die Gesamtzahl der Mitglieder (auch passive) Ihres
Tanzsportvereins / Ihrer Tanzsportabteilung ausgewiesen werden.
Falls Ihr Verein Mitglied in einem Fachverband mit besonderer
Aufgabenstellung ist, sind außerdem diese Mitglieder des
Fachverbandes in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen.
Stichtag für die Mitgliedererhebung ist gemäß der
DTV-Finanzordnung § 1 Abs. 4.2 der 01.01.2016.
Bitte überprüfen Sie alle Felder und korrigieren bzw.
vervollständigen Sie diese bei Bedarf. Ergänzen Sie die Namen,
Adressen und Telefonnummern des Vorstandes. Bitte achten Sie
darauf, dass vor allem die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des
Sportwartes angegeben werden. Bei nicht rechtzeitiger bzw.
Nichtabgabe der Meldung ist der Schatzmeister des DTV berechtigt,
eine Schätzung vorzunehmen (§ 1 Abs. 4.4 der Finanzordnung). Die
Schätzrechnung wird aufgehoben, wenn die Mitgliedermeldung dem DTV
bis spätestens 31.7. vorgelegt wird.
Zugang zum Vereinsportal: Falls in Ihrem Verein die Zugangsdaten nicht mehr bekannt sind, wenden Sie sich bitte an die DTV-Geschäftsstelle (Elke Hirsch, hirsch@tanzsport.de).
von Ulrike Sander-Reis Uhr