Auswechseln muss angemeldet werden
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass das
Auswechseln von Tänzern zwischen den Runden eines Turniers bei der
Turnierleitung angezeigt werden muss.
Geschieht dies nicht, ist das klar ein zu ahnender Verstoß
gegen die Turnier- und Sportordnung (TSO). Ganz praktisch erfordern
aber auch die Bedingungen der Sportversicherungen diesen Umstand.
In Abschnitt I 13.6 der TSO heißt es:
Ersatztänzer/innen können während des laufenden Turniers nur
vor jeder beginnenden Runde eingesetzt werden. Sie müssen vor dem
Auswechseln - bei gleichzeitiger Vorlage der Startkarte -
namentlich der Turnierleitung bekannt gegeben werden. Der Einsatz
ist in die Formationsaufstellung einzutragen.
Eingewechselt kann selbstverständlich nur ein auf der
Startkarte und vor Beginn des Turniers als ein von maximal vier
Ersatztänzern benanntes Formationsmitglied werden.
von Thorsten Süfke Uhr