Zeitbegrenzung der Auf- und Abmärsche

Formationen Standard und Latein

Zeitbegrenzung der Auf- und Abmärsche

Beschluss im DTV-Sportausschuss

Der Aufmarsch einer Formation beginnt mit dem Betreten der Fläche durch den ersten aktiven Tänzer/die erste aktive Tänzerin der Formation und endet mit dem Beginn der Musik. Der Abmarsch einer Formation beginnt mit dem Ende der Musik und endet mit dem Verlassen der Fläche durch den letzten aktiven Tänzer/die letzte aktive Tänzerin der Formation. Auf- und Abmarsch dürfen jeweils nicht länger als 30...

Der Aufmarsch einer Formation beginnt mit dem Betreten der Fläche durch den ersten aktiven Tänzer/die erste aktive Tänzerin der Formation und endet mit dem Beginn der Musik. Der Abmarsch einer Formation beginnt mit dem Ende der Musik und endet mit dem Verlassen der Fläche durch den letzten aktiven Tänzer/die letzte aktive Tänzerin der Formation. Auf- und Abmarsch dürfen jeweils nicht länger als 30 Sekunden dauern. Bei Verstoß in der Stellprobe erfolgt eine Verwarnung durch den Beisitzer. Bei Verstoß im Turnier erfolgt die Disqualifikation durch den Turnierleiter.

Diese Regelung soll ab dem 01.01.2014 gelten

von Michael Eichert Uhr

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