Fernsehen: Berichterstattung in bewegten Bildern
Aus gegebener Veranlassung wird nochmals darauf hingewiesen,
dass für sämtliche vom DTV vergebenen Turniere die
DTV-Fernsehordnung gilt, nach der die Berichterstattung in bewegten
Bildern anmelde- und genehmigungspflichtig ist. Die Anmeldung muss
in jedem Fall vor der Veranstaltung erfolgen.
Im Regelfall wird eine Information über die geplante oder
zugesicherte Berichterstattung im Fernsehen oder Internet
ausreichen. Da es jedoch jederzeit sein kann, dass insbesondere die
Internetrechte durch den DTV anderweitig vergeben werden, ist es
unbedingt notwendig, dass der DTV im Vorfeld einer Veranstaltung
über eventuelle Berichtvorhaben informiert ist.
Die Ausrichter vermeiden so die unangenehme Situation, dass
ein Kamerateam kommt und dann vielleicht keine Aufnahmen machen
darf.
Ansprechpartner ist Markus Sónyi, TV-Koordinator des DTV,
Mail: Sonyi@tanzsport.de
von Thorsten Süfke Uhr