Fernsehen: Berichterstattung in bewegten Bildern

Jazz und Modern/Contemporary

Fernsehen: Berichterstattung in bewegten Bildern

Aus gegebener Veranlassung wird nochmals darauf hingewiesen, dass für sämtliche vom DTV vergebenen Turniere die DTV-Fernsehordnung gilt, nach der die Berichterstattung in bewegten Bildern anmelde- und genehmigungspflichtig ist. Die Anmeldung muss in jedem Fall vor der Veranstaltung erfolgen. Im Regelfall wird eine Information über die geplante oder zugesicherte Berichterstattung im Fernsehen oder...

Aus gegebener Veranlassung wird nochmals darauf hingewiesen, dass für sämtliche vom DTV vergebenen Turniere die DTV-Fernsehordnung gilt, nach der die Berichterstattung in bewegten Bildern anmelde- und genehmigungspflichtig ist. Die Anmeldung muss in jedem Fall vor der Veranstaltung erfolgen.

Im Regelfall wird eine Information über die geplante oder zugesicherte Berichterstattung im Fernsehen oder Internet ausreichen. Da es jedoch jederzeit sein kann, dass insbesondere die Internetrechte durch den DTV anderweitig vergeben werden, ist es unbedingt notwendig, dass der DTV im Vorfeld einer Veranstaltung über eventuelle Berichtvorhaben informiert ist.
Die Ausrichter vermeiden so die unangenehme Situation, dass ein Kamerateam kommt und dann vielleicht keine Aufnahmen machen darf.

Ansprechpartner ist Markus Sónyi, TV-Koordinator des DTV, Mail: Sonyi@tanzsport.de

von Thorsten Süfke Uhr

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