Erhalt, Ruhe und Verfall von TL- und WR-Lizenzen
Aus aktuellem Anlass informieren Bundessportwart Michael Eichert
und Bundeslehrwart Horst Krämer. Die nachfolgenden Ausführungen
sind keine neuen Beschlüsse des SAS, sondern sind seit vielen
Jahren Beschlusslage. Daher dienen diese Ausführungen zur
Erinnerung und Auffrischung.
Die Turnierleiter- und Wertungsrichterlizenzen im DTV müssen
wie folgt erhalten werden:
Der Lizenzzeitraum für WR- und TL-Lizenzen beginnt mit einem
geraden Jahr und dauert 2 Jahre, also ist der nächste
Lizenzzeitraum 2010/2011. Alle TL und WR Lizenzen, bei welchen in
den Jahren 2008/2009 die entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen
besucht wurden, sind im Lizenzzeitraum 2010/2011 gültig. Um diese
Lizenzen auch im Lizenzzeitraum 2012/2013 zu erhalten, müssen die
entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen in den Jahren 2010/2011
besucht werden.
Was passiert, wenn nicht die für eine Lizenz erforderlichen
Fortbildungsmaßnahmen/Lerneinheiten besucht wurden:
Turnierleiter/Beisitzer-Lizenz:
a) Wenn nicht die für die TL/BS-Lizenz erforderlichen
Fortbildungsmaßnahmen besucht wurden, bleibt sie erhalten, aber sie
ruht und darf nicht genutzt werden. Nach dem Besuch einer
TL-Fortbildung, kann die Lizenz dann ab dem 01.01. des darauf
folgenden Jahres wieder genutzt werden. Dieser Besuch einer
Fortbildungsmaßnahme ist aber eine Nachholschulung, sie gilt nicht
für den darauf folgenden Lizenzzeitraum. Soll die Lizenz auch im
folgenden Lizenzzeitraum genutzt werden können, muss innerhalb des
laufenden Lizenzzeitraums eine zweite TL-Fortbildungsmaßnahme
besucht werden.
Beispiel: eine TL-Lizenz wurde für 2010 nicht erhalten (keine
Fortbildungsmaßnahme in 2008/2009), dann muss der/die
Lizenzträger/in in 2010 eine TL-Schulung besuchen, um seine/ihre
TL-Lizenz ab 01.01.2011 wieder nutzen zu können. Um die Lizenz auch
2012/2013 nutzen zu können, muss er/sie in 2010/2011 eine zweite
TL-Fortbildungsmaßnahme besuchen.
b) Alternative dazu: Benötigt ein/e Lizenzinhaber/in
seine/ihre Lizenz sofort wieder, kann er/sie alternativ eine
TL-Neuausbildung mit Prüfung absolvieren. Bei Bestehen der Prüfung
wird sofort eine neue TL-Lizenz ausgestellt, bei Nichtbestehen der
Prüfung verfällt aber auch die alte TL-Lizenz.
Wertungsrichter-Lizenz:
Wenn nicht die für die Wertungsrichter-Lizenz erforderlichen
Fortbildungsmaßnahmen besucht wurden, bleibt sie erhalten, aber sie
ruht und darf nicht genutzt werden. Nach dem Besuch einer der
Lizenz entsprechenden WR-Fortbildung, kann die Lizenz dann ab dem
01.01. des darauf folgenden Jahres wieder genutzt werden. Dieser
Besuch einer Fortbildungsmaßnahme ist aber eine Nachholschulung,
sie gilt nicht für den darauf folgenden Lizenzzeitraum. Soll die
Lizenz auch im folgenden Lizenzzeitraum genutzt werden können, muss
innerhalb des laufenden Lizenzzeitraums eine zweite WR-Fortbildung
besucht werden.
Beispiel: eine WR-Lizenz wurde für 2010 nicht erhalten (keine
Fortbildungsmaßnahme in 2008/2009), dann muss der/die
Lizenzträger/in in 2010 eine WR-Schulung besuchen, um seine/ihre
WR-Lizenz ab 01.01.2011 wieder nutzen zu können. Um die Lizenz auch
2012/2013 nutzen zu können, muss er/sie in 2010/2011 eine zweite
WR-Fortbildung besuchen.
von Thorsten Süfke Uhr