TSO-Änderungen zum Thema Kleiderordnung ab 1. Januar 2016

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TSO-Änderungen zum Thema Kleiderordnung ab 1. Januar 2016

Aufgrund von Entwicklungen besonders im Kinderbereich wurde nachfolgende Kleiderordnung (I28 und I63) für die Turnierart JMD von den DTV-Gremien beschlossen und gilt ab 1. Januar 2016: X.1 Die Kleidung muss die Bewegungsabläufe und Körperlinien deutlich sichtbar lassen. X.2 Requisiten sind nicht erlaubt. X.3 Während eines Starts ist das Ablegen von Bekleidungsteilen nicht erlaubt. X.4 Während des ...

Aufgrund von Entwicklungen besonders im Kinderbereich wurde nachfolgende Kleiderordnung (I28 und I63) für die Turnierart JMD von den DTV-Gremien beschlossen und gilt ab 1. Januar 2016:

X.1
Die Kleidung muss die Bewegungsabläufe und Körperlinien deutlich sichtbar lassen.
X.2
Requisiten sind nicht erlaubt.
X.3
Während eines Starts ist das Ablegen von Bekleidungsteilen nicht erlaubt.
X.4
Während des gesamten Vortrages müssen die Intimzonen der Tänzerinnen und Tänzer bedeckt sein. Dazu gehören die Bereiche zwischen Hüft- und die Höschenlinie (siehe  Anhang 1). Die ausschließliche Verwendung von Hautfarben oder transparenten Stoffen in diesen Bereichen ist nicht gestattet.
X.5
In den Kinder- und Juniorengruppen muss die Turnierkleidung dem Alter der Tänzerinnen und Tänzer angepasst sein. Der Oberkörper muss in diesen Altersgruppen bedeckt sein.
X.6
Verstöße
Bei groben Verstößen gegen die Grundsätze von Sitte und Anstand sowie bei Verstößen gegen die Bestimmungen der vorangegangenen Ziffern hat der Turnierleiter das Recht,
Formationen/Small Groups/Duos/Solisten von der Turnierteilnahme auszuschließen.

von Thorsten Süfke Uhr

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