TSO-Änderungen zum Thema Kleiderordnung ab 1. Januar 2016
Aufgrund von Entwicklungen besonders im Kinderbereich wurde nachfolgende Kleiderordnung (I28 und I63) für die Turnierart JMD von den DTV-Gremien beschlossen und gilt ab 1. Januar 2016:
X.1
Die Kleidung muss die Bewegungsabläufe und Körperlinien
deutlich sichtbar lassen.
X.2
Requisiten sind nicht erlaubt.
X.3
Während eines Starts ist das Ablegen von Bekleidungsteilen
nicht erlaubt.
X.4
Während des gesamten Vortrages müssen die Intimzonen der
Tänzerinnen und Tänzer bedeckt sein. Dazu gehören die Bereiche
zwischen Hüft- und die Höschenlinie (siehe Anhang 1). Die
ausschließliche Verwendung von Hautfarben oder transparenten
Stoffen in diesen Bereichen ist nicht gestattet.
X.5
In den Kinder- und Juniorengruppen muss die Turnierkleidung
dem Alter der Tänzerinnen und Tänzer angepasst sein. Der Oberkörper
muss in diesen Altersgruppen bedeckt sein.
X.6
Verstöße
Bei groben Verstößen gegen die Grundsätze von Sitte und
Anstand sowie bei Verstößen gegen die Bestimmungen der
vorangegangenen Ziffern hat der Turnierleiter das Recht,
Formationen/Small Groups/Duos/Solisten von der
Turnierteilnahme auszuschließen.
von Thorsten Süfke Uhr