Reaktivierung von ruhenden Lizenzen
Auf Empfehlung des Sportausschuss hat der Hauptausschuss des
Deutschen Tanzsportverbandes vor kurzem hinsichtlich der
Reaktivierung von ruhenden, d.h. aktuell nicht gültigen Lizenzen,
u.a. nachfolgende Bestimmungen zur Fort- und Weiterbildung bzw.
Verlängerung von Lizenzen entschieden (Auszug):
• Die Teilnahme an Lizenzerhaltsmaßnahmen innerhalb des
Nachweiszeitraumes wird für den Lizenzerhalt des darauf folgenden
Zeitraumes anerkannt. Außer beim Erwerb beginnt der
Gültigkeitszeitraum immer mit einem Jahr mit gerader Jahreszahl.
Wird die notwendige Zahl der Lerneinheiten (=LE) im vorgesehenen
Zeitraum nicht erfüllt, kann die Lizenz im folgenden Zeitraum nicht
genutzt werden.
• Die Anzahl der nachzuweisenden LE betragen:
In den Lernbereichen 1, 2 und 3 (sportartübergreifende,
überfachliche Inhalte) für Lehrkräfte in allen Lizenzstufen = 10
LE, für alle Wertungsrichter = 2 LE.
Im Lernbereich 4 (tanzsportspezifische Praxis, fachlich) für
TR C Leistungssport …. JMD = 15 LE (ein Kombi-Wochenende), für
Wertungsrichter …. JMD = lt. SAS (ein Kombi-Wochenende), für
urnierleiter/Beisitzer (JMD) = 6 LE
Änderungen der Anzahl der nachzuweisenden Lerneinheiten bei
Fortbildungen setzt der Sportausschuss DTV fest.
• Werden im ersten Jahr des folgenden Zeitraumes die nicht
erfüllten LE nachgewiesen, kann die Lizenz ab dem 1. Januar des
darauf folgenden Jahres wieder genutzt werden. Für den neuen
Zeitraum müssen dann aber die erforderlichen LE zusätzlich in
voller Höhe nachgewiesen werden.
• Ist eine Lizenz länger als zwei Jahre ungültig, müssen
zusätzlich zu den vorgeschriebenen LE für die Anerkennung für den
folgenden Lizenzzeitraum Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens
15 LE nachgewiesen werden. Die Lizenz kann dann ab dem 1. Januar
des darauf folgenden Jahres wieder genutzt werden.
• Ist eine Lizenz länger als vier Jahre ungültig, müssen
zusätzlich zu den vorgeschriebenen LE für die Anerkennung für den
folgenden Lizenzzeitraum Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens
30 LE nach-gewiesen werden. Die Lizenz kann dann ab dem 1. Januar
des darauf folgenden Jahres wieder genutzt werden.
• Wird die Gültigkeitsdauer um mehr als sechs Jahre
überschritten, muss die gesamte Ausbildung mit Prüfung wiederholt
werden.
• Diese Bestimmungen gelten für alle Lizenzen
(Wertungsrichter, Trainer und Turnierleiter/Beisitzer).
Dies bedeutet:
War eine WR/TR-Lizenz für einen gesamten Lizenzzeitraum
ungültig (gerade/ungerades Jahr) und soll nun erneut aufleben,
müssen ab 2011 zwei Kombi-Wochenenden besucht werden.
War eine WR/TR-Lizenz für zwei komplette Lizenzzeiträume
ungültig (insgesamt vier Jahre) und soll nun erneut aufleben,
müssen ab 2011 drei Kombi-Wochenenden besucht werden.
War eine WR/TR-Lizenz für drei oder mehr komplette
Lizenzzeiträume ungültig (sechs Jahre oder länger) und soll nun
erneut aufleben, muss ab 2011 eine Neuausbildung mit Prüfung
besucht (bestanden) werden.
Für Lizenzträger Turnierleiter/Beisitzer bedeutet dies 12
oder 18 Lerneinheiten bzw. Besuch einer Neuausbildung.
Auch dieser Beschluss des Sportausschuss ist in voller Länge
zu finden unter
www.tanzsport.de im Bereich "Sport/Beschlüsse
im Sportbereich".
von Thorsten Süfke Uhr