Startruhe bei Vereinswechel

Jazz und Modern/Contemporary

Startruhe bei Vereinswechel

Wechselt eine Tänzerin oder ein Tänzer den Verein, so tritt automatisch eine Startsperre von vier Monaten ein - und zwar gerechnet ab dem Termin der schriftlichen Erklärung (Kündigung) beim alten Verein. Dieses gilt auch bei Doppelmitgliedschaft mit dem Antrag auf Umschreibung der Startkarte des neuen Vereins. Daher ist vom neuen Verein bei Beantragung einer aktualisierten Startkarte mit dem neue...

Wechselt eine Tänzerin oder ein Tänzer den Verein, so tritt automatisch eine Startsperre von vier Monaten ein - und zwar gerechnet ab dem Termin der schriftlichen Erklärung (Kündigung) beim alten Verein. Dieses gilt auch bei Doppelmitgliedschaft mit dem Antrag auf Umschreibung der Startkarte des neuen Vereins.

Daher ist vom neuen Verein bei Beantragung einer aktualisierten Startkarte mit dem neuen Mitglied das Kündigungsschreiben beizulegen.

Der bisherige Verein kann auf die Startruhe schriftlich verzichten. Dieses dem neuen Verein zugegangene Dokument ist dann auch dem Antrag (Formular F) der Startkartenumschreibung beizufügen.

Aus gegebenem Anlass werden alle Vereine und Formationen auf diese Regelung nach u.a. TSO I 13.4 sowie TSO I 13.9 hingewiesen.

von Thorsten Süfke Uhr

Zurück