Änderungen im Bereich der Erste-Hilfe-Ausbildungen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe (BAGEH) hat am 28.
Januar 2015 neue Grundsätze zur Erste-Hilfe-Ausbildung in
Deutschland veröffentlicht.
Damit werden seit dem 1. April 2015 nur noch
Erste-Hilfe-Kurse mit einem Umfang von 9 Lerneinheiten
angeboten.
Aufgrund der Änderungen in den Grundsätzen der
Erste-Hilfe-Ausbildung, werden sukzessive die Rahmenrichtlinien für
Lizenzausbildungen hinsichtlich der dort festgeschriebenen
Zulassungsvoraussetzungen angepasst.
Für die Erteilung der Trainer C und Trainerassistenten-Lizenz
Jazz- und Modern Dance (u.a.) ist der Nachweis einer "
Erste-Hilfe-Grundausbildung" gemäß den "Gemeinsamen Grundsätzen zur
Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe" der Bundesarbeitsgemeinschaft
Erste Hilfe erforderlich, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht
länger als zwei Jahre zurückliegen darf.
Somit werden ab sofort Ausbildungen von 9 Lerneinheiten für die
(DOSB-)Lizenzausbildungen anerkannt. Der in den Rahmenrichtlinien
bisher festgeschriebene Nachweis eines 16-stündigen
Erste-Hilfe-Kurses wird dadurch neu geregelt.
Achtung: Wurde vor dem 1. April 2015 ein Erste-Hilfe-Training
absolviert, so musste dieses aus 16 LE bestehen, um die
inhaltlichen Anforderungen zu erfüllen. Trainings im Umfang von 8
LE vor dem 1. April 2015 werden für die (DOSB-)Lizenzausbildungen
weiterhin nicht anerkannt.
von Thorsten Süfke Uhr