Änderungen im Bereich der Erste-Hilfe-Ausbildungen

Jazz und Modern/Contemporary

Änderungen im Bereich der Erste-Hilfe-Ausbildungen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe (BAGEH) hat am 28. Januar 2015 neue Grundsätze zur Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland veröffentlicht. Damit werden seit dem 1. April 2015 nur noch Erste-Hilfe-Kurse mit einem Umfang von 9 Lerneinheiten angeboten. Aufgrund der Änderungen in den Grundsätzen der Erste-Hilfe-Ausbildung, werden sukzessive die Rahmenrichtlinien für Lizenzausbildungen hinsich...

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe (BAGEH) hat am 28. Januar 2015 neue Grundsätze zur Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland veröffentlicht. Damit werden seit dem 1. April 2015 nur noch Erste-Hilfe-Kurse mit einem Umfang von 9 Lerneinheiten angeboten.
Aufgrund der Änderungen in den Grundsätzen der Erste-Hilfe-Ausbildung, werden sukzessive die Rahmenrichtlinien für Lizenzausbildungen hinsichtlich der dort festgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen angepasst.

Für die Erteilung der Trainer C und Trainerassistenten-Lizenz Jazz- und Modern Dance (u.a.) ist der Nachweis einer " Erste-Hilfe-Grundausbildung" gemäß den "Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe" der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erforderlich, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.
Somit werden ab sofort Ausbildungen von 9 Lerneinheiten für die (DOSB-)Lizenzausbildungen anerkannt. Der in den Rahmenrichtlinien bisher festgeschriebene Nachweis eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses wird dadurch neu geregelt.
Achtung: Wurde vor dem 1. April 2015 ein Erste-Hilfe-Training absolviert, so musste dieses aus 16 LE bestehen, um die inhaltlichen Anforderungen zu erfüllen. Trainings im Umfang von 8 LE vor dem 1. April 2015 werden für die (DOSB-)Lizenzausbildungen weiterhin nicht anerkannt.

von Thorsten Süfke Uhr

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