Neue DTV-Ordnung für elektronische Bildmedien

Jazz und Modern/Contemporary

Neue DTV-Ordnung für elektronische Bildmedien

Das Internet und die mit ihm einhergehenden elektronischen Möglichkeiten haben nicht nur den Alltag verändert. Auch der DTV-Verbandstag sah sich veranlasst, die nicht mehr ganz zeitgemäße DTV-Fernsehordnung durch eine neue Ordnung für elektronische Bildmedien zu ersetzen. Die neue Ordnung bezieht sich auch auf die Bewegtbildaufzeichnung auf Medien jeder Art zum Zwecke der Vervielfältigung und ent...

Das Internet und die mit ihm einhergehenden elektronischen Möglichkeiten haben nicht nur den Alltag verändert. Auch der DTV-Verbandstag sah sich veranlasst, die nicht mehr ganz zeitgemäße DTV-Fernsehordnung durch eine neue Ordnung für elektronische Bildmedien zu ersetzen. Die neue Ordnung bezieht sich auch auf die Bewegtbildaufzeichnung auf Medien jeder Art zum Zwecke der Vervielfältigung und entgeltlichen oder unentgeltlichen Verbreitung (z.B. Film- und Videoaufnahmen von Ligaturnieren).

Der FAS JMD bittet um ausdrückliche Kenntnisnahme der in Punkt 2.4 aufgeführten Bestimmungen, u.a.:

2.4.1 Der Ausrichter ist berechtigt, eine eigene Aufzeichnung der Veranstaltung mit nicht mehr als 3 Kameras sowie eine Nachbearbeitung der Bilder durchzuführen.
2.4.3 Die entgeltliche Verbreitung der eigenen Aufzeichnung und/oder deren nachbearbeiteter Fassung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den DTV bzw. LTV.

2.4.4 Die Zustimmung zur Verbreitung unterliegt den Bestimmungen der TSO und einer unter 1.1 bzw. 1.2 dieser Ordnung durch den DTV oder LTV geschlossenen vertraglichen Vereinbarung.
2.4.6. Dem DTV ist auf Anforderung eine Kopie der Aufzeichnung für Prüf-, Lehr- oder
Forschungszwecke sowie zur Verbandsarchivierung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Auch die DTV-Verbandsgerichtsordnung wurde geändert. Sie finden die aktualisierten und verabschiedeten Ordnungen in ihrer gültigen Fassung auf der DTV-Homepage (www.tanzsport.de) unter > Download > Satzungen und Ordnungen.

von Thorsten Süfke Uhr

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