Neue DTV-Ordnung für elektronische Bildmedien
Das Internet und die mit ihm einhergehenden elektronischen
Möglichkeiten haben nicht nur den Alltag verändert. Auch der
DTV-Verbandstag sah sich veranlasst, die nicht mehr ganz zeitgemäße
DTV-Fernsehordnung durch eine neue
Ordnung für elektronische Bildmedien zu
ersetzen. Die neue Ordnung bezieht sich auch auf die
Bewegtbildaufzeichnung auf Medien jeder Art zum Zwecke der
Vervielfältigung und entgeltlichen oder unentgeltlichen Verbreitung
(z.B. Film- und Videoaufnahmen von Ligaturnieren).
Der FAS JMD bittet um ausdrückliche Kenntnisnahme der in Punkt
2.4 aufgeführten Bestimmungen, u.a.:
2.4.1 Der Ausrichter ist berechtigt, eine eigene Aufzeichnung
der Veranstaltung mit nicht mehr als 3 Kameras sowie eine
Nachbearbeitung der Bilder durchzuführen.
2.4.3 Die entgeltliche Verbreitung der eigenen Aufzeichnung
und/oder deren nachbearbeiteter Fassung bedarf der schriftlichen
Zustimmung durch den DTV bzw. LTV.
…
2.4.4 Die Zustimmung zur Verbreitung unterliegt den
Bestimmungen der TSO und einer unter 1.1 bzw. 1.2 dieser Ordnung
durch den DTV oder LTV geschlossenen vertraglichen Vereinbarung.
2.4.6. Dem DTV ist auf Anforderung eine Kopie der
Aufzeichnung für Prüf-, Lehr- oder
Forschungszwecke sowie zur Verbandsarchivierung unentgeltlich
zur Verfügung zu stellen.
Auch die DTV-Verbandsgerichtsordnung wurde geändert. Sie
finden die aktualisierten und verabschiedeten Ordnungen in ihrer
gültigen Fassung auf der DTV-Homepage (www.tanzsport.de) unter >
Download >
Satzungen und Ordnungen.
von Thorsten Süfke Uhr