Verfahren Auslandsstartgenehmigung vereinfacht

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Verfahren Auslandsstartgenehmigung vereinfacht

Der Bundessportwart gibt bekannt: Das Verfahren der Auslandsstartgenehmigung wird wie folgt vereinfacht (DTV-Präsidialbeschluss) und ist ab sofort gültig: Den Vereinen geht nur noch in nicht genehmigten Fällen eine Rückmeldung zu. Ansonsten gelten die Anträge grundsätzlich als genehmigt. Im übrigen bleibt das Verfahren - Antrag über Verein und LTV an die DTV-Geschäftsstelle - unberührt. Der Ant...

Der Bundessportwart gibt bekannt:

Das Verfahren der Auslandsstartgenehmigung wird wie folgt vereinfacht (DTV-Präsidialbeschluss) und ist ab sofort gültig:

Den Vereinen geht nur noch in nicht genehmigten Fällen eine Rückmeldung zu. Ansonsten gelten die Anträge grundsätzlich als genehmigt.

Im übrigen bleibt das Verfahren - Antrag über Verein und LTV an die DTV-Geschäftsstelle - unberührt.
Der Antrag muss wie bisher mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. Bei transkontinentalen Veranstaltungen (Australien, Asien, Afrika, USA/Kanada) mindestens 4 Wochen vorher und mindestens 14 Tage vor Flugbuchung.

Michael Eichert, Bundessportwart

von Heidi Estler Uhr

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