Amtsgericht Frankfurt bestätigt Rechtmäßigkeit der Satzungsänderungen
Auf dem ordentlichen DTV-Verbandstag im Juni 2012 gab es lange Diskussionen und die Tagesordnung konnte nicht abschließend behandelt werden. Zum außerordentlichen DTV-Verbandstag im Oktober 2012, der in erster Linie als Fortsetzung des ordentlichen diente, stellte ein Mitgliedsverein 20 Anträge. Der Antragsteller, der TC Capitol Bremerhaven, war beim außerordentlichen Verbandstag selbst nicht anwesend. Nachdem seine 20 Anträge allesamt vom Verbandstag abgelehnt worden waren, beauftragte der Antragsteller einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der beim Registergericht Frankfurt am Main eingetragenen Satzungsänderungen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat nach eingehender Prüfung nun die Rechtmäßigkeit festgestellt und beiden Seiten mitgeteilt.
von Daniel Reichling Uhr