Mitglieder melden – nur noch online
Beim ordentlichen Verbandstag des DTV im Juni 2012 wurde eine
neue Finanzordnung (gültig ab 01.01.2013) und mit ihr die
elektronische Meldung der Mitgliederzahlen über den
passwortgeschützten Online-Zugang im Vereinsportal beschlossen. Wie
2013 kann die Mitgliedererhebung nur noch online erfolgen.
Papiermeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Mitglieder müssen gemäß Finanzordnung bis zum
15. Januar 2014 gemeldet werden. Bitte achten Sie
beim Ausfüllen der "Anzahl der Mitglieder" darauf, dass die
Gesamtzahl der Mitglieder (auch passive) Ihres Tanzsportvereins /
Ihrer Tanzsportabteilung ausgewiesen werden. Falls Ihr Verein
Mitglied in einem Fachverband mit besonderer Aufgabenstellung ist,
sind außerdem diese Mitglieder des Fachverbandes in den dafür
vorgesehenen Feldern einzutragen.
Stichtag für die Mitgliedererhebung ist gemäß der
DTV-Finanzordnung § 1 Abs. 4.2 der 01.01.2014.
Bitte überprüfen Sie alle Felder und korrigieren bzw.
vervollständigen Sie diese bei Bedarf. Ergänzen Sie bitte die
Namen, Adressen und Telefonnummern des Vorstandes. Bitte achten Sie
darauf, dass vor allem die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des
Sportwartes angegeben werden. Bei nicht rechtzeitiger bzw.
Nichtabgabe der Meldung ist der Schatzmeister des DTV berechtigt,
eine Schätzung vorzunehmen (§ 1 Abs. 4.4 der Finanzordnung). Die
Schätzrechnung wird aufgehoben, wenn die Mitgliedermeldung dem DTV
bis spätestens 31.7. vorgelegt wird.
Zugang zum Vereinsportal: Falls in Ihrem Verein die Zugangsdaten nicht mehr bekannt sind, wenden Sie sich bitte an die DTV-Geschäftsstelle (Elke Hirsch, hirsch@tanzsport.de).
von Ulrike Sander-Reis Uhr