Neuer Gesamtvertrag zwischen dem DOSB und der GEMA

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Neuer Gesamtvertrag zwischen dem DOSB und der GEMA

Einigungsergebnis nun auch für DTV-Vereine gültig

Nach langwierigen Auseinandersetzungen mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter hat die GEMA zum 1. Januar 2014 eine Tarifreform in Kraft gesetzt. Dadurch war auch eine Neuverhandlung des Gesamtvertrages zwischen dem DOSB und der GEMA erforderlich. Diese Verhandlungen, bei denen der DTV-Präsident Franz Allert die Spitzenverbände im DOSB vertreten hat, wurden nun erfolgreich abgeschlossen. A...

Nach langwierigen Auseinandersetzungen mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter hat die GEMA zum 1. Januar 2014 eine Tarifreform in Kraft gesetzt. Dadurch war auch eine Neuverhandlung des Gesamtvertrages zwischen dem DOSB und der GEMA erforderlich. Diese Verhandlungen, bei denen der DTV-Präsident Franz Allert die Spitzenverbände im DOSB vertreten hat, wurden nun erfolgreich abgeschlossen. Außerdem wurde bereits die bisherige Zusatzvereinbarung bis Ende 2016 verlängert.

Für die Vereine im DTV, die im Training und bei Turnierveranstaltungen (bis 1000 Zuschauer) Musik nutzen, hat sich nichts verändert. Hierfür sind auch weiterhin keine Anmeldungen bei der GEMA erforderlich und es entstehen auch keine zusätzlichen Kosten.

Da die neuen Tarife der GEMA für Veranstaltungen in großen Hallen und mit hohen Eintrittspreisen drastische Gebührenerhöhungen vorsehen, hat der DOSB die GEMA auf die sich hierdurch ergebenden finanziellen Belastungen (z.T. 500% und mehr) u.a. für Veranstalter von Tanzsportturnieren, Turnwettbewerben und ähnlichen Sportveranstaltungen hingewiesen und Verhandlungen mit dem Ziel geführt, für solche Musiknutzungen Sonderregelungen zu vereinbaren. Diese Verhandlungen waren nun erfolgreich.

Die GEMA hat nunmehr in einem neuen Gesamtvertrag, der rückwirkend ab 1. Januar 2014 in Kraft tritt, für Veranstaltungen in Sportarten, bei denen Musik integraler Bestandteil ist, einen 50-prozentigen Nachlass auf die Vergütungssätze eingeräumt. Für die Berechnung der Vergütungssätze wird bei diesen Veranstaltungen der durchschnittlich gewichtete Eintrittspreis sowie die für die jeweilige Veranstaltung festgelegte Maximalkapazität zugrunde gelegt.

Zusätzlich gibt es den üblichen Nachlass von 20 Prozent auf die Normaltarife für Verbände und Vereine, die dem DOSB angeschlossen sind, Außerdem gewährt die GEMA künftig für sämtliche Musiknutzungen gemeinnütziger Sportvereine, die keine wirtschaftliche Ziele verfolgen und bei denen der Sport im Vordergrund steht, einen zusätzlichen Sondernachlass in Höhe von 15 Prozent.

Der neue Gesamtvertrag des DOSB mit der GEMA (einschließlich Berechnungsbeispielen und aktuellen Tarifen) steht auf der DTV-Homepage im Downloadbereich > Sonstiges oder direkt  hier zur Verfügung. Weitere Informationen folgen auch im Tanzspiegel.

von Daniel Reichling Uhr

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