Die DTV-Geschäftsstelle erinnert an die Verpflichtung, die Mitgliederzahlen in den Vereinen und Tanzsportabteilungen an den DTV zu melden (ausschließlich online über das Vereinsportal). Die Meldefrist läuft am 15. Januar 2015 ab. Bei nicht rechtzeitiger Abgabe bzw. Nichtabgabe der Meldung ist der Schatzmeister des DTV berechtigt, eine Schätzung vorzunehmen (§ 1 Abs. 4.4 der Finanzordnung).