Aus gegebenem Anlass weist das Präsidium daraufhin, dass gemäß TSO Abschnitt E 2.1 Paare, Solisten, Duos, Small Groups, Formationen und Mannschaften mit DTV-Lizenzen nur an solchen Wettbewerben teilnehmen dürfen, welche vom DTV genehmigt sind oder für die (auf Antrag oder generell) eine Starterlaubnis vom DTV erteilt wurde.