Gutscheine für Wertungsrichter S stehen in der ESV bereit

Lehre

Gutscheine für Wertungsrichter S stehen in der ESV bereit

Die Funktion zum Einlösen und Ausdrucken der elektronischen Gutscheine für Wertungsrichter S steht in der ESV bereit. Die Gutscheine für das Jahr 2016 wurden erstellt und können ab sofort für die im April anstehenden Erhaltsmaßnahmen in Enzklösterle (TBW Superkombi) und Bremen (Dancing Superstars Festival) eingelöst werden.

Beginnend mit dem Wettkampfjahr 2016 werden die Gutscheine für Fortbildungsmaßnahmen, die jeder Wertungsrichter S nach erfolgter Bestellung seiner Jahreslizenz erhält, elektronisch zum Selbstausdruck zur Verfügung gestellt (Lizenzerhalt vorausgesetzt). Über den persönlichen ESV-Zugang kann ein Gutschein vor der jeweiligen Lehrmaßnahme eingelöst d.h. auf eine bestimmte Lehrveranstaltung ausgestellt werden. Nach Einlösung kann dieser als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden. Der Ausdruck muss dann zur Lehrveranstaltung mitgebracht und bei der Anmeldung vor Ort abgegeben werden.

Wertungsrichter, die über keinen eigenen ESV-Zugang verfügen, können die Gutscheine vom Vereinssportwart ausstellen und ausdrucken lassen. Wertungsrichter mit eigenem ESV-Zugang können die Gutscheineinlösung und den Ausdruck ebenfalls ihrem Verein überlassen, müssen diese Funktion jedoch explizit freigeben.

Papierhafte Gutscheine der Jahre 2015 und früher behalten ihre Gültigkeit. Dies gilt zukünftig auch für die Gutscheine in der ESV, die ebenfalls über das Jahr der Ausstellung hinaus eingelöst werden können.

Eine Anleitung zur Benutzung der Funktion wurde auf der ESV-Webseite veröffentlicht.

von Hendrik Heneke Uhr

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