Frist des freiwilligen Altersgruppenwechsels verlängert
Frist bis 31. Januar 2022 verlängert
Die Frist für den freiwilligen Altersgruppenwechsel wird aufgrund einer Sonderregelung einmalig vom 15.01.2022 bis zum 31.01.2022 verlängert. Paare, die für einen solchen Altersgruppenwechsel in Frage kommen, können diesen bis zum Ende der neuen Frist in der ESV durchführen.