Durchführung der JMC-Turniere in Freiburg und Dresden

Jazz und Modern/Contemporary

Durchführung der JMC-Turniere in Freiburg und Dresden

Maßgeblich sind die kommunalen Vorgaben und Verordnungen

Über die Möglichkeit der Durchführung von vom DTV-Präsidium vergebenen Turnieren entscheiden die lokalen Ausrichter. Hierbei werden immer die lokalen Vorgaben (zum Beispiel der Hallenbetreiber) und die kommunalen (und Landes-)Verordnungen maßgeblich sein.

Teilnahme von Personen aus deutschen Corona-Hotspots (nationale Risikogebiete): Ausrichter und Veranstalter weisen dringend auf jeweils geltenden Landesverordnungen bezüglich des Umgangs mit Einreisenden aus deutschen Risikogebieten (Neuinfektionen höher als 50/100.000 EW) hin. Danach wird mancherorts die Beherbergung und das Betreten der Turnierstätten diesen Personen nur gestattet, wenn die einreisende Person einen negativen Corona-Test, nicht älter als 48 Stunden, bei Ankunft vorweisen kann.

Es obliegt der persönlichen Verantwortung und Entscheidung aller Turnierbeteiligten (Zuschauer, Sportler, Helfer, Turnieroffizielle), die jeweils am Turnierort geltenden Vorgaben zu erfüllen und einzuhalten.

Weiterhin ist davon auszugehen, dass de facto oben genannte Personen, wenn kein Test oder kein Negativ-Testat gemäß den Formulierungen vorliegt, nicht an den Turnierveranstaltungen teilnehmen können, sollte dies eine lokale Vorgabe sein.

Die Ausrichter sind im ständigen Austausch mit den lokalen Behörden und informieren auf den Homepages zeitnah über den jeweils aktuellen Stand der Vorbereitungen und Hygienevorgaben.

von Thorsten Süfke Uhr

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