DTSA-Gebühren weiterhin ausgesetzt

Sportentwicklung

DTSA-Gebühren weiterhin ausgesetzt

Regelung gilt bis 31.12.2023

Die Gebühren gemäß DTV-Finanzordnung zur Erlangung des DTSA werden bis zum 31.12.2023 weiter ausgesetzt - d.h. die Vereine erhalten keine Rechnung des DTV für die durchgeführten Abnahmen. (Das normale Prozedere zwischen Verein und DTSA-Beauftragten der Länder zur Vor- und Nachbereitung einer Abnahmeveranstaltung bleibt davon unbeeinflusst.)

Auch wenn das Training der Breitensportpaare in unseren Vereinen seit einigen Monaten wieder weitgehend ohne Einschränkung von Corona-Maßnahmen stattfinden kann, ist noch lange nicht alles wieder auf Normalniveau. Das betrifft auch das Deutsche Tanzsportabzeichen (DTSA) - die Zahl der Abnahmen für das Leistungsabzeichen des DTV steigt zwar langsam wieder an, ist aber von den Zahlen vor Corona noch weit entfernt. Die Gründe sind vielfältig, aber am häufigsten wird der noch bestehende Trainingsrückstand angeführt.

Auf Antrag des Ausschusses für Sportentwicklung hat daher zunächst das Präsidium und dann auch der Verbandsrat in seiner Sitzung am 14./15.10.2022 beschlossen, die Förderung (Aussetzung der Gebühren) zum Wiedereinstieg in die DTSA-Abnahmen zu verlängern

von Thomas Wehling Uhr

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