Sportentwicklung
DTSA Abnahmen jetzt auch digital
Fachausschuss für Sportentwicklung geht neue Wege
Sonderregelungen hierfür gibt es so gut wie keine. Allerdings ist ein Videostream in ausreichender Bild- und Tonqualität zwingende Voraussetzung für die Durchführung, ebenso ist die Anzahl der zu beurteilenden Personen streng limitiert. Die Obergrenze liegt hier bei vier Personen. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und wie im einzelnen zu verfahren ist, ist dem anliegenden Informationspapier zu entnehmen.
Interessierte Vereine melden sich bitte bei dem/der DTSA-Beauftragten des Landestanzsportverbandes.
von Gaby Michel-Schuck Uhr