DOSB: Update zum Transparenzregister

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DOSB: Update zum Transparenzregister

Einmalantrag befreit Vereine von Gebührenpflicht

Das Transparenzregister soll in den kommenden Jahren in ein Vollregister umgestellt werden und wird dann über einen automatischen Datenabgleich mit dem Vereinsregister verfügen. Bis dies technisch möglich ist, sollen sich Vereine unbürokratisch mit einem Einmalantrag von der Gebührenpflicht befreien lassen können.

Der DOSB steht hierzu in engem Kontakt mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF).

Diese Novellierung des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes ist für Vereine eine große Erleichterung rund um das Transparenzregister. Das Gesetz ist Teil der europäischen und nationalen Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

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von Gaby Michel-Schuck Uhr

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