Meldefrist endet am 15. Januar 2017

Verband

Meldefrist endet am 15. Januar 2017

Die Mitglieder müssen gemäß DTV-Finanzordnung bis zum 15. Januar 2017 gemeldet werden. Das Online-Portal ist seit 1.11.2016 geöffnet.

Bitte achten Sie beim Ausfüllen der „Anzahl der Mitglieder“ darauf, dass die Gesamtzahl der Mitglieder (auch passive) Ihres Tanzsportvereins / Ihrer Tanzsportabteilung ausgewiesen werden. Falls Ihr Verein Mitglied in einem Fachverband mit besonderer Aufgabenstellung ist, sind außerdem die Mitglieder des Fachverbandes in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen.
Stichtag für die Mitgliedererhebung ist gemäß der DTV-Finanzordnung § 1 Abs. 4.2 der 01.01.2017.

Bitte überprüfen Sie alle Felder und korrigieren bzw. vervollständigen Sie diese bei Bedarf. Ergänzen Sie die Namen, Adressen und Telefonnummern des Vorstandes. Bitte achten Sie darauf, dass vor allem die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Sportwartes angegeben werden. Bei nicht rechtzeitiger bzw. Nichtabgabe der Meldung ist der Schatzmeister des DTV berechtigt, eine Schätzung vorzunehmen (§ 1 Abs. 4.4 der Finanzordnung). Die Schätzrechnung wird aufgehoben, wenn die Mitgliedermeldung dem DTV bis spätestens 31.7. vorgelegt wird.

Zugang zum Vereinsportal: Falls in Ihrem Verein die Zugangsdaten nicht mehr bekannt sind, wenden Sie sich bitte an die DTV-Geschäftsstelle (Elke Hirsch, hirsch@tanzsport.de).

von DTV-Geschäftsstelle Uhr

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