Tanzspiegel - Fachorgan des Deutschen Tanzsportverbandes e.V.
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Herausgeber und Verlagsrechte

Tanzwelt Verlag GmbH
Haus des Sports II · Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt/Main
Telefon: +49-(0)69-6773678-0
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E-Mail: tanzwelt@tanzsport.de

Vertretungsberechtige Geschäftsführerin: Dr. Ulrike Weber
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
Registernummer: HRB 54006


Erscheinungsweise

monatlich - für den folgenden Monat


Versandtermin

am 23. des Erscheinungsmonats


Anzeigenschluss

jeweils am 25. des Vormonats


Druckunterlagenschluss

jeweils am 1. des Erscheinungsmonats


Auflage

ca. 15.000


Verbreitungsgebiet

Deutschland, Österreich, Schweiz, Benelux-Länder, Italien, Frankreich, Schweden, Norwegen, Dänemark, Spanien, Polen, Ungarn, Russland, Slowakei, Tschechische Republik, USA, Kanada und sonstige Übersee


Verbreitung nach Gebieten

Nord - 23 % (Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein)
West - 22 % (Nordrhein-Westfalen)
Ost - 12 % (Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
Süd - 43 % (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Bayern)


Anzeigenpreisliste Nr. 16, gültig ab 01.01.2008

Anzeigenpreisliste, Beilagen/Sonderwerbeformen und weitere Informationen (pdf-Format)


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.

2. Das Storno von bereits gebuchten Anzeigen oder Beilagenaufträgen ist bis 20 Tage vor dem jeweiligen Anzeigenschluss in schriftlicher Form möglich. Danach fallen Stornogebühren in Höhe von 50% des Anzeigenbruttopreises an.

3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinende Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.

4. Der Werbungstreibende hat rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.

5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurück zu vergüten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

6. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.


7. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.

8. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.

9. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet eine übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlagen gegebenen Möglichkeiten.
Unerwünschte Druckresultate (z.B. durch fehlende Schriften, geringe Bildqualität etc.), die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages oder des vom Verlag beauftragten Mediendienstleisters zur Erstellung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem Anspruch auf Preisminderung oder Schadenersatz.

11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen.
Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftrag­geber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Bei Überschreitung der festgelegten Daten für die Übersendung der Druckunterlagen kann keine Gewähr für eine einwandfreie Druckwiedergabe übernommen werden.

13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.

14. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Bei ausländischen Kunden kann Vorauskasse bis zum Anzeigenschlusstermin verlangt werden.

15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.

16. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrags es rechtfertigen, werden bis zu zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.

17. Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung und gegen Berechnung der Versandkosten an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

19. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum möglich.

20. Durch höhere Gewalt hervorgerufene zeitweilige Unterbrechung der Anzeigenveröffentlichung entbindet nicht vom abgeschlossenen Vertrag. Die vereinbarte Abnahmezeit verlängert sich entsprechend.

21. Im übrigen bedürfen alle Änderungen bestehender Abschlüsse, Sistierungen oder Umstellungen der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.

22. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt a. M.



Zusätzliche Bedingungen der Druckerei und Anzeigenverwaltung

a) Anzeigenaufträge werden nur schriftlich entgegengenommen.

b) Werbemittlern wird eine Provision von 15 % gewährt.

c) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.

d) Bei Chiffre-Anzeigen wendet die Anzeigenverwaltung für die Verwahrung und Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Sie übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet.

e) Zahlungsbedigungen: 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.