Breitensport
DTSA

Wichtige Hinweise zum DTSA

1.)
Der Abnahmeleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Abnahme verantwortlich. Er muss die „Verleihungsbedingungen“ kennen. Diese können im Internet herunter geladen werden.

2.)
Der Abnahmeleiter ist für das korrekte Ausfüllen der Abnahmekarten verantwortlich. Hierbei ist darauf zu achten, dass…

… die Eintragungen gut lesbar sind.
… die Eintragungen vollständig sind.
… die Abnahmekarte vom Bewerber unterschrieben wurde.
… die Abnahmekarte vom Abnehmer mit Lizenznummer und Unterschrift versehen ist.

3.)
Der Besitzstand der bisherigen Träger des DTSA bleibt gewahrt.

Dies ist besonders dann wichtig, wenn ein Bewerber bereits z.B. 4 Abnahmen in Bronze, 4 Abnahmen in Silber und 6 Abnahmen in Gold von vor 1994 nachweisen kann. Er erhält bei einer Wiederholungsabnahme in Gold dann das Abzeichen in Gold mit Kranz und Zahl 15.

Wer vor 1994 nur eine Abnahme in Silber erbracht hat, erhält nach einer weiteren Abnahme das Abzeichen in Gold und dann nach 2 weiteren Wiederholungen das Abzeichen in Gold mit Kranz.

4.)
Alle Neuerwerber, unabhängig vom Alter, erwerben bei der ersten Abnahme das Abzeichen in Bronze, danach in Silber und beim 3. Mal in Gold (Ausnahme Wiederholungen von Bronze und Silber für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre)

5.)
Die Abzeichen mit Kranz und Zahl werden entsprechend der GESAMTANZAHL der Abnahmen vergeben. (z.B. Wiederholt ein Kind jeweils Bronze und Silber, hat es zum Zeitpunkt der Abnahme in Gold bereits 5 Abnahmen (statt 3), nach zwei weiteren Goldwiederholungen erhält der Bewerber nunmehr Gold mit Kranz und hat bereits 7 Abnahmen (statt 5). Er erhält Gold mit Kranz und Zahl 10 bereits bei der 3. folgenden Goldwiederholung (statt Normalerweise erst nach 5 Wiederholungen).

6.)
Die Abzeichen müssen aufsteigend erbracht werden. Es ist nicht möglich, ein Abzeichen zu überspringen oder wieder bei Bronze an zu fangen, wenn man z.B. das Abzeichen im Steptanz oder in 10 Tänze erwirbt und bereits ein Silbernes oder Goldenes besitzt.